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Gutachten „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“ im Rahmen des Dritten Gleichstellungsbericht veröffentlicht

Frau am Bildschirm

Foto: Pexels - Pixabay

„Welche Weichenstellungen sind erforderlich, um die Entwicklungen in der digitalen Wirtschaft so zu gestalten, dass Frauen und Männer gleiche Verwirklichungschancen haben?“

Dies war der Berichtsauftrag des Gutachtens - auf diese Frage der Bundesregierung sollte das Gutachten mit dem Titel „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“ für den Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung Antworten entwickeln.

Daraufhin hat die Sachverständigenkommission für die Digitalisierung relevante Bereiche ausdifferenziert – die Digitalbranche, die digitale Wirtschaft, die digitalisierte Wirtschaft und die Digitalisierung der Gesellschaft – und diese bearbeitet.

Die Sachverständigenkommission spricht sich für eine soziotechnische Perspektive auf Digitalisierung aus. Dies bedeutet, den Einsatz automatisierter Prozesse in ihrem jeweiligen gesellschaftlichen Kontext zu betrachten, zu beurteilen und aktiv zu gestalten. Im Gutachten werden 101 Handlungsempfehlungen formuliert, um die Verwirklichungschancen im Zuge der Digitalisierung für alle zu stärken – unabhängig vom Geschlecht. Dafür müssen die Rahmenbedingungen der Digitalisierung gestaltet werden. Das hat auch Konsequenzen für die Gleichstellungspolitik, denn wo neue Barrieren und Herausforderungen entstehen, müssen Ziele, Regelungen, Strukturen, und Instrumente angepasst werden.

Das Gutachten wurde dem zuständigen Bundesministerium übergeben. Dieses wird nun in den Ressorts abgestimmt für die Stellungnahme der Bundesregierun, die voraussichtlich im Mai 2021 erfolgen wird. Gutachten und Stellungnahme der Bundesregierung bilden dann zusammen den Dritten Gleichstellungsbericht

Hier erfahren Sie mehr über die Bestandteile und Hintergründe der Gleichstellungsberichte.