Das seit Jahresbeginn gültige Bundesteilhabegesetz wurde in Teilen von den Betroffenenverbänden kritisiert.
Der DPWV hat nun in Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwaltskanzlei die Handreichung "Übergänge gestalten - gewusst wie!" zum Schwerpunkt Wohnen zu diesem Gesetz herausgegeben. Die Handreichung richtet sich an die Leistungserbringer der Eingliederungshilfe. Ergänzend wurde die Anlage "Das Bundesteilhabegesetz – Wann tritt was in Kraft?" erstellt.
Der DPW will eine im Sinne für Menschen mit Behinderung bedarfsgerechte Unterstützung befördern. Daher wird in der Handreichung aus Sicht der Leistungserbringer die neue Gesetzeslage in ausgewählten Aspekten beschrieben und beurteilt. Sie soll auf die für die Leistungserbringer durch die neue Gesetzeslage entstehenden Frage- und Problemstellungen in dreierlei Hinsicht aufmerksam machen, ohne den Blick für die Menschen mit Behinderung zu verlieren.
Handreichung "Übergänge gestalten - gewusst wie!" des DPW und der Anlage "Wann tritt was in Kraft" (PDF-Download)