Seit März haben MigrantInnen, die sich aus humanitären Gründen in Deutschland aufhalten dürfen, Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung. In Berlin betrifft diese Neuregelung etwa 3.500 Menschen - für sie endet zum 1.3.2015 die Betreuung durch die Sozialämter der Bezirke und beginnt die Unterstützung durch die Jobcenter.
Hintergrund sind Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2012. Danach erhalten diejenigen AsylbewerberInnen nunmehr Leistungen der Grundsicherung, die Opfer von Straftaten sind und als Zeugen im Strafverfahren auftreten sowie ausreisepflichtige AsylbewerberInnen, deren Abschiebung seit mindestens 18 Monaten ausgesetzt ist.
In den Jobcentern steht diesem Personenkreis das komplette Spektrum an Unterstützungsmöglichkeiten offen. Für eine nachhaltige Integration stehen u.a. Sprach- und Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sowie eine Vielzahl von Förderleistungen der Jobcenter zur Integration in Ausbildung oder Arbeit zur Verfügung.