Wenn Sie selbst und/oder Ihr Kind bzw. Ihre Kinder Leistungen vom Jobcenter erhalten, dann ist während der Corona-Pandemiedie die Kostenübernahme für einen Computer, ein Tablet und Laptop oder für einen Drucker möglich, wenn diese(r) für den Schulunterricht genutzt werden.
Voraussetzung ist, dass Sie / Ihr(e) Kind(er)
- von der Schule noch kein digitales Endgerät erhalten haben;
- über keinen Drucker im Haushalt verfügen;
- das digitale Endgerät zwingend fürs Distanzlernen benötigen (die Schule muss das bestätigen!);
- unter 25 Jahre alt sind.
Wenn Sie die zuvor aufgeführten Bedingungen alle erfüllen, können Sie bei Ihrem Jobcenter einen Antrag stellen - auch rückwirkend zum 1. Januar 2021, falls Sie bereits in diesem Jahr ein Gerät angeschafft haben. Im Regelfall kann das Jobcenter insgesamt bis zu 350,- Euro pro Kind für Geräte wie Laptop, Tablet und Zubehör übernehmen.
Dies gilt auch für Schüler*innen und Teilnehmer*innen von z. B. berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen, Vorbereitungskursen auf die Nicht-Schüler*innenprüfung, Qualifizierungen für Ausbildung/Arbeit in Vollzeit oder in Berufsschulen, und zwar auch, wenn eine Ausbildungsvergütung gezahlt wird.
Weitere Informationen entnehmen Sie beispielsweise der Website und dem Info-Flyer (PDF-Dokument) des Jobcenters Berlin Friedrichshain-Kreuzberg. Auf der Rückseite des Flyers befindet sich das Formular, auf dem die Schulen den Bedarf für die Geräte für die Antragstellung bestätigen müssen.