Wie funktioniert das Krankengeld – und was passiert, wenn die Leistung endet?
Anspruch und Höhe
Krankengeld erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmer*innen nach Ende der Lohnfortzahlung oder bei stationären Aufenthalten, gemeint sind Aufenthalte in Krankenhäusern u.ä. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttogehalts, höchstens 90 Prozent vom Netto, und wird für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Vom Bruttobetrag gehen Beiträge für Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab.
Bei privaten Krankenversicherungen ist das Krankengeld eine zusätzliche Leistung, die Sie über den Tarifbaustein „Krankentagegeld“ kostenpflichtig dazubuchen können.
Antrag und Nachweise
Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig – die Krankenkasse meldet sich mit einem Fragebogen. Wichtig ist ein lückenloser Nachweis der Arbeitsunfähigkeit, sonst droht eine Kürzung.
Auszahlung und Kontrolle
Die Kasse zahlt rückwirkend, bei Zweifeln kann sie den Medizinischen Dienst einschalten. Wird Arbeitsfähigkeit festgestellt, endet die Zahlung – dagegen kann Widerspruch eingelegt werden.
Möglichkeiten nach dem Ende des Krankengelds
Nach spätestens 78 Wochen endet die Zahlung des Krankengelds und es folgt die sogenannte Aussteuerung. Was ist jetzt möglich?
- Sie nehmen Ihr Arbeitsverhältnis wieder auf, kehren zurück in den Job und werden dabei durch ihren Arbeitgeber unterstützt (Stichworte: Hamburger Modell, Betriebliches Eingliederungsmanagement).
- Wenn Sie weiterhin krank sind, können Sie Leistungen der Arbeitsagentur oder dem JobCenter erhalten.
- Sind Sie dauerhaft zu krank zum Arbeiten, dann können Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen.
Beratung hilft!
Wir empfehlen in allen diesen Fällen eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um sich informiert mit den Möglichkeiten, deren Auswirkungen aber auch Unterstützungsangeboten auseinander zu setzen.
Beratung gibt es bei den Sozialverbänden aber auch hier bei uns, beim Netzwerk Berufsperspektiven für Frauen. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag über die kostenlose Telefonnummer 0800 4540299 oder können direkt bei den Beratungsstellen einen Termin mit unseren Beraterinnen ausmachen. Jedes Gespräch ist individuell, unabhängig und vertraulich.
Informationen zum Ende des Krankengeldes gibt es online bei der Stiftung Warentest.