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Krankenversicherungsschutz und Elterngeldbezug für Nichtverheiratete

Wenn Sie als ledige Mutter oder Vater freiwil­lig gesetzlich kranken­versichert sind und Elterngeld beziehen, dann müssen Sie Ihre Krankenversicherung selber zahlen. Verheiratete Eltern sind während der Elternzeit meistens kostenfrei versichert. Eine Klage wegen Ungleichbehandlung wurde vom Bundessozialgericht laut "Finanztest" jedoch zurückgewiesen (Az. B 12 KR 6/15 R).

Der Mindest­beitrag für nicht verheiratete Freiwil­ligversicherte liegt derzeit bei rund 150 bis 170 Euro monatlich.

Haben Sie weitere Fragen zum Elterngeld und zur Elternzeit oder suchen Sie eine Beratung dazu? Dann kann Ihnen die Website "Elternzeit-in-Berlin" weiterhelfen - ein Angebot des Netzwerkes "Elternzeit-in-Berlin" getragen von KOBRA, SowiTra und dem Väterzentrum Berlin.