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Kuren für kranke und belastetete Eltern

Sogenannte Mütter- und Mutter/Vater-Kind-Kuren wurden in den Katalog der Pflichtleistungen der Krankenkassen aufgenommen. Seitdem muss Müttern und Vätern, bei denen die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, eine stationäre Vorsorge- bzw. Rehabi­litationsmaßnahme genehmigt werden. Erschöpften und belasteten Müttern und Vätern empfiehlt das Müttergenesungswerk eine Beratungsstelle aufzusuchen. Bei den bundesweit 1.400 Beratungs- und Vermittlungsstellen der Wohlfahrtsverbände erhalten Sie Unterstützung bei der Klärung der Voraussetzungen und bei der Beantragung der Maßnahmen.  Sie werden auch zu Ihrem Wunsch- und Wahlrecht für die Auswahl der richtigen Einrichtung beraten.

Das Müttergenesungswerk hat in diesem Zusammenhang öffentlich auf den Mißstand hingewiesen, dass trotz der erklärten Pflichtleistung zunehmend Kuren abgelehnt werden und die Politik aufgefordert hier einzugreifen.

Hier finden Sie Informationen und auch Kontaktdaten von Beratungsstellen.