Eine 492 Seiten umfassende Evaluationsstudie der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) bemängelt die Organisation und Steuerung der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Berlin.
In den Jobcentern, die gemeinsam von den Bezirken und den Arbeitsagenturen getragen werden, ist die Kommune für die Kosten der Unterkunft zuständig und für sozial-integrative Leistungen wie Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung und die Suchtberatung. Die Zahlung von Arbeitslosengeld II dagegen sowie die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt gehört in den Aufgabenbereich der Bundesagentur für Arbeit. Hinzu kommt die zweigliedrige kommunale Verwaltungsstruktur (Land und Bezirk) und dass für den Bereich die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen inhaltlich-politisch zuständig ist, die Fachaufsicht für diese Fragen aber bei der Senatsverwaltung für Soziales liegt. Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Soziales will sich hier um mehr Transparenz und eine starke Steuerungsaufsicht bemühen.
Sie können die Studie der KGSt hier als PDF-Dokument herunterladen.