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Lehrbeauftragte an Hochschulen haben mehr Rechte als sie denken!

An den deutschen Hochschulen arbeiten derzeit mehr als 90.000 Lehrbeauftragte. Diese Zahl hat sich in den letzten fünzehn Jahren mehr als verdoppelt. Die Situation dieser Lehrbauftragten ist prekär. Sie gelten weder als ArbeitnehmerInnen, noch nicht einmal als Honorarkräfte, sondern stehen zu den Hochschulen in einem „öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis eigener Art“. Damit fehlt der Anspruch auf den Mindestlohn, auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auf bezahlten Urlaub. Der Arbeitgeber zahlt zudem weder in die Kranken- und Pflegeversicherung noch in die Renten- und Arbeitslosenversicherung ein.

Für Lehrbeauftragte lohnt es sich die eigenen Rechte zu kennen. Die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) stellt auf ihrer Webseite ausführliche Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen bereitz: "Lehrbeauftragte – Rechtlicher Rahmen und Hintergrundinformationen, erarbeitet von RA Cord Würmann" (PDF-Dokument, Juli 2015, 846 KB).