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Lohnkostenzuschüsse und geförderte Arbeitsplätze

Es gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für Ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Zuschüsse werden in der Regel an ArbeitgeberInnen gezahlt, die Erwerbslose einstellen. Die Fördervoraussetzungen sind bei den einzelnen Zuschüssen unterschiedlich. Für manche reicht die Arbeitslosmeldung und ein Leistungsbezug ist nicht erforderlich.

Die Beratungsstelle Frau und Arbeit hat Informationen dazu in ihrem Informationsblatt: Lohnkostenzuschüsse (PDF) zusammengestellt.