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Midijob - Änderungen ab Juli 2019

Blumenladen

Foto: rawpixel - unsplash.com, CCO Public Domain

Der sogenannte Midijob ist nicht so bekannt wie der Minijob. Es geht um Anstellungen mit einem Gehalt zwischen dem klassischen Minijob (bis 450 EUR) und einer Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung. Die Zone von 450 bis zur derzeitigen Midijob-Obergrenze in Höhe von 850 EUR wird auch als Gleitzone bezeichnet. Im Gegensatz zu den Minijobs sind Midijobs für ArbeitnehmerInnen weder steuerfrei noch frei von Sozialabgaben - allerdings liegen die Beiträge unter den Abgaben, die ArbeitnehmerInnen in einem Voll- oder Teilzeitjob zahlen müssen. Bei einem Midijob werden nicht mindestens 20 Prozent des Bruttoentgelts an die Sozialversicherungen abgeführt, sondern der Betrag individuell anhand des tatsächlichen Verdienstes berechnet.

Ab dem 1. Juli 2019 wird aus der Gleitzone der sogenannte Übergangsbereich und die Verdienstgrenze wird auf 1.300 EUR erhöht. Die Zahl der MidijobberInnen wird damt größer werden und sich verdoppeln von aktuell 1,3 auf 3,5 Millionen Beschäftige. Diese profitieren davon, dass sie dann geringere Abgaben zahlen als in einem Normalarbeitsverhältnis und am Ende des Monats mehr Netto vom Brutto übrighaben werden.

Dabei erwerben MidijobberInnen volle Rentenansprüche. Im Vergleich mit einem Minijob gibt es einen weiteren Vorteil: MidijobberInnen erhalten Krankengeld, da sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.

Es besteht übrigens für beide Arbeitsverhältnisse - für den Minijob und für den Midijob - ein gesetzlicher Urlaubsanspruch. Das wissen aber wenige. Der Anspruch errechnet sich anhand der Anzahl der Tage, die regelmäßig gearbeitet werden.