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Minijob: Befreiung von der Rentenversicherung rückgängig machen ist ab Juli 2026 möglich

Ab 1. Juli 2026 können Minijobber*innen ihre Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig aufheben. Damit wird es erstmals möglich, in laufenden Minijobs wieder den vollen Rentenschutz zu erwerben. Dazu informiert die sogenannte "Minijob-Zentrale".

Bild silviarita - Pixabay

Mehr Wahlfreiheit für Beschäftigte, mehr Flexibilität bei der Rentenabsicherung

Grundsätzlich sind Minijobber*innen sind rentenversicherungspflichtig. Sie zahlen einen Eigenanteil von 3,6 Prozent - im Privathaushalt von 13,6 Prozent. Wer sich bisher davon befreien ließ, konnte diese Entscheidung nicht rückgängig machen. Ab Mitte 2026 wird das möglich – für mehr Flexibilität und Absicherung im Alter.

Mit der Neuregelung stärkt der Gesetzgebende die Wahlfreiheit von Minijobber*innen: Ab 2026 können sie selbst entscheiden, ob sie dauerhaft auf den Eigenanteil verzichten oder wieder vollwertige Rentenansprüche erwerben möchten. Arbeitgebende müssen die Änderungen dokumentieren und fristgerecht melden.

Antrag erfolgt über den Arbeitgebenden

Die Aufhebung der Befreiung muss schriftlich oder elektronisch beim Arbeitgebenden beantragt werden. Dieser dokumentiert den Antrag, passt die Entgeltunterlagen an und meldet die Änderung an die Minijob-Zentrale. Erfolgt innerhalb eines Monats kein Widerspruch, gilt die Befreiung als aufgehoben – ab dem Folgemonat nach Antragstellung. Eine rückwirkende Änderung ist ausgeschlossen.

Einheitliche Regelung bei mehreren Minijobs

Bestehen mehrere Minijobs, gilt die Aufhebung für alle Beschäftigungen gemeinsam. Arbeitgebende müssen den Wechsel der Beitragsgruppe einheitlich melden.

Ausnahmen für Rentner*innen

Wer bereits eine Altersvollrente bezieht, bleibt grundsätzlich rentenversicherungsfrei. Auf Wunsch kann aber freiwillig ein Eigenanteil gezahlt werden, um die Rentenansprüche leicht zu erhöhen. Auch Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen können die Aufhebung beantragen.

Mehr Informationen: www.minijob-zentrale.de