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Mobilitätszuschuss der Bundesagentur für Arbeit unterstützt Auszubildende

Der Mobilitätszuschuss ist Teil der Ausbildungsgarantie. Diese ist im Aus- und Weiterbildungsgesetz verankert und soll vor allem jungen Menschen ohne Berufsabschluss den Zugang zu einer Ausbildung ermöglichen.

Foto: Marvin - Pixabay

Die derzeitige Lage auf dem Ausbildungsmarkt ist schwierig. Nicht nur dass die Zahl der Ausbildungsabschlüsse insgesamt sinkt, so gibt es auch ein ‘Mismatch’ zwischen Angebot und Nachfrage sowie regionale Unterschiede. Angesichts des Fachkräftemangels wird versucht dagegen zu steuern und diese beruflichen Schritt attraktiver zu machen. Der Mobilitätszuschuss ist nur eine dieser Maßnahmen.

Wichtige Details zum Mobilitätszuschuss

Der Mobilitätszuschuss der Bundesagentur für Arbeit unterstützt Auszubildende, die für ihre Berufsausbildung umziehen, im ersten Ausbildungsjahr durch Finanzierung von monatlich zwei Heimfahrten. Voraussetzung ist eine wohnortferne Ausbildung (über 2 Stunden Pendelzeit), die Förderung wird nach Beratung durch Arbeitsagentur oder Jobcenter gewährt.

  • Zielgruppe: Junge Menschen, die ihre Berufsausbildung fernab vom Elternhaus beginnen.
  • Leistung: Erstattung der Kosten für zwei Familienheimfahrten pro Monat im ersten. Ausbildungsjahr (unabhängig von der tatsächlichen Nutzung).
  • Voraussetzungen: Die Ausbildungsstätte muss so weit entfernt sein, dass eine tägliche Rückkehr nicht zumutbar ist (mindestens 2 Stunden Wegezeit für Hin- und Rückfahrt).
  • Antragstellung: Muss vor Ausbildungsbeginn über die Beratungs- oder Integrationsfachkraft (Arbeitsagentur/Jobcenter) erfolgen.
    Förderfähigkeit: Die Ausbildung muss förderungsfähig sein (vgl. Berufsausbildungsbeihilfe).
  • Hinweis: Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Mehr Infos: https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/mobilitaetszuschuss