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Mutterschutz nach Fehlgeburt: Neue Regelung beschlossen

Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben künftig einen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutz. Dies wurde mit dem Mutterschutzanpassungsgesetz am heutigen Datum neu geregelt.

von hinten fotografierte Frau

Foto: fotografierende - Pixabay

Erweiterung des Mutterschutzes durch neue Schutzfristen nach Fehlgeburt

Jährlich gibt es schätzungsweise 90.000 Fehlgeburten, davon 6.000 ab der 13. Schwangerschaftswoche. Bisher mussten Betroffene eine Krankschreibung beantragen, um sich zu erholen. Fehlgeburten vor der 13. Woche fallen weiterhin nicht unter den gesetzlichen Mutterschutz.

 Das Gesetz sieht gestaffelte Mutterschutzfristen vor:

  • Ab der 13. Schwangerschaftswoche: 2 Wochen
  • Ab der 17. Schwangerschaftswoche: 6 Wochen
  • Ab der 20. Schwangerschaftswoche: 8 Wochen

Der Mutterschutz greift automatisch, es sei denn, die betroffene Frau erklärt sich ausdrücklich zur Weiterarbeit bereit. Arbeitgeber erhalten eine Erstattung der mutterschutzrechtlichen Leistungen zu 100 Prozent.

Geltungsbereich und Ausblick

Auch selbstständige Frauen mit gesetzlicher Krankenversicherung, Beamtinnen und Soldatinnen profitieren von der Neuregelung. Privatversicherte Selbstständige sind bisher ausgenommen. In einem weiteren Schritt sollen auch diese einbezogen werden.

Wann tritt die Regelung in Kraft?

Das Gesetz gilt ab dem 1. Juni 2025.