Erweiterung des Mutterschutzes durch neue Schutzfristen nach Fehlgeburt
Jährlich gibt es schätzungsweise 90.000 Fehlgeburten, davon 6.000 ab der 13. Schwangerschaftswoche. Bisher mussten Betroffene eine Krankschreibung beantragen, um sich zu erholen. Fehlgeburten vor der 13. Woche fallen weiterhin nicht unter den gesetzlichen Mutterschutz.
Das Gesetz sieht gestaffelte Mutterschutzfristen vor:
- Ab der 13. Schwangerschaftswoche: 2 Wochen
- Ab der 17. Schwangerschaftswoche: 6 Wochen
- Ab der 20. Schwangerschaftswoche: 8 Wochen
Der Mutterschutz greift automatisch, es sei denn, die betroffene Frau erklärt sich ausdrücklich zur Weiterarbeit bereit. Arbeitgeber erhalten eine Erstattung der mutterschutzrechtlichen Leistungen zu 100 Prozent.
Geltungsbereich und Ausblick
Auch selbstständige Frauen mit gesetzlicher Krankenversicherung, Beamtinnen und Soldatinnen profitieren von der Neuregelung. Privatversicherte Selbstständige sind bisher ausgenommen. In einem weiteren Schritt sollen auch diese einbezogen werden.
Wann tritt die Regelung in Kraft?
Das Gesetz gilt ab dem 1. Juni 2025.