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Nachholen von Berufsabschlüssen

Auch Menschen ohne Berufsausbildung oder ohne Abschluss können diesen nachholen, wenn sie eine gewisse Zeit in diesem Beruf gearbeitet haben. Wenn Sie die anderthalbfache Zeit der regulären Ausbildungszeit - in der Regel also drei Jahre - in einem Beruf gearbeitet haben ohne einen Abschluss zu haben, dann können Sie  diesen extern nachholen. Die im Regelfall erforderlichen viereinhalb Jahre müssen nicht zusammenhängend im entsprechenden Berufsfeld gearbeitet worden sein. Das Verfahren heißt Externen-Prüfung gem. § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Diese Möglichkeit gibt es aber nicht für alle Berufe, beispielsweise nicht für Gesundheitsberufe. Hier gibt es aber die Möglichkeit einer verkürzten Ausbildung.

Zuständig sind je nach Beruf die Industrie und Handelskammer, Prüfungskommissionen bei den verschiedenen Innungen oder bei der Handwerkskammer.

Zur Vorbereitung auf die Prüfung können Sie auch Qualifizierungs- und Prüfungsvorbereitende Angebote in Anspruch. Diese können Sie auf KURSNET - dem Internetportal für berufliche Aus- und Weiterbildung der Arbeitsagentur recherchieren. Hier geht es zur Recherche. Oder Sie durchsuchen die  Weiterbildungsdatenbank Berlin unter ww.wdb-berlin.de. Suchworte wären z.B. "externe Prüfung".

Es gibt berufsbegleitende Angebote, welche in Vollzeit, mit unterschiedlicher Dauer und Länge, darunter auch sogenannte Crashkurse.