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Neue Webseite für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Die Anerkennung von im Ausland abgeschlossenen Ausbildungs- oder Studiengängen ist diffizil: Wenn Zugewanderte einen qualifizierten Job in der Bundesrepublik finden wollen, müssen sie ihrem potenziellen Arbeitgeber den Wert ihres Berufsabschlusses aus dem Herkunftsland nachweisen. Bisher haben in der Regel nur EU-Staatsangehörige und SpätaussiedlerInnen mit Abschlüssen in sogenannten reglementierten Berufen – wie ÄrztInnen, RechtsanwältInnen oder SteuerberaterInnen – einen Rechtsanspruch auf eine Bewertung ihrer Qualifikation. Für die nicht reglementierten (z.B. kaufmännische Berufe, MathematikerInnen, PhysikerInnen) gibt es keine gesetzliche Vorschriften zur Berufsausübung und somit auch kein Anerkennungsverfahren. Die Anerkennung wird von den ArbeitgeberInnen „faktisch“ betrieben.

Dies soll sich ab 2012 ändern. Bisher fehlten den verantwortlichen Ämtern und interessierten Unternehmen häufig Informationen über die ausländischen Berufsbildungssysteme und Ausbildungsgänge, die für die Einstufung der ausländischen Zeugnisse nötig waren. Diese Lücke soll nun durch das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen "BQ-Portal" geschlossen werden.