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Neues Förderprogramm: „Nachhaltig wirken – Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert Unternehmen, die gesellschaftliche ökologische und soziale Probleme lösen wollen. Der Topf umfasst 110 Millionen Euro, die bis Ende 2028 abgerufen werden können. Die Hälfte kommt aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Anträge können ab sofort an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gestellt werden.

Baumstumpf mit Neubewachsung

Bild: Leo Casey - Pixabay

Förderung für (gemeinwohlorientierte) Unternehmen, die gesellschaftliche ökologische und soziale Probleme lösen

Vor allem in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) erfordern die tiefgreifenden gesellschaftlichen, technischen, wirtschaftlichen und insbesondere ökologischen Veränderungen umfassende Anpassungsprozesse. Gleichzeitig spielen diese kleinen und mittelständischen Unternehmen eine zentrale Rolle für die erfolgreiche digitale und nachhaltige Transformation. Viele dieser Unternehmen und Organisationen richten ihre Geschäftstätigkeit in erster Linie auf eine positive ökologische oder soziale, gemeinwohlorientierte Wirkung im Sinne der Agenda 2030 aus.

Gemeinwohlorientierte Unternehmen und Organisationen haben Vorreiterrolle 

Sie sind wichtige Impulsgeber für wirksamen Klimaschutz, etwa durch treibhausgasneutrale Produkte und Dienstleistungen, Versorgung mit erneuerbaren Energien, moderne Mobilitätslösungen, Konzepte gegen Lebensmittelverschwendung, neue Ansätze des Ressourcenmanagements oder durch ökologische Landnutzung. Ebenso verfolgen sie weitere wichtige gemeinwohlorientierte Ziele, indem sie etwa die gesellschaftliche Teilhabe benachteiligter Gruppen und die Integration fördern, den Zugang zu hochwertiger Bildung ermöglichen oder die Grundversorgung in strukturschwachen Regionen gewährleisten. Zudem sind sie wichtiger Treiber für soziale Innovationen, mit denen sie zu nachhaltigen Veränderungen in der Gesellschaft sowie zu neuen Arbeitsplätzen und einer stabilen Wirtschaft beitragen.

Bisher fielen derlei Unternehmen und Ansätze oft durch das Raster der bestehenden Förder- und Finanzierungsstrukturen. Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) erkennt die wichtige Rolle der gemeinwohlorientierten Unternehmen an (Verordnung der Europäischen Union 2021/1057). Ziel des ESF Plus-Förderprogramms "Nachhaltig wirken" ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gemeinwohlorientierter Unternehmen (auch als "soziale Unternehmen" bezeichnet) zu erhöhen. Das Programm unterstützt zudem den Beitrag von gemeinwohlorientierten Unternehmen zu einem CO2-armen Europa und trägt dadurch zur ökologischen Nachhaltigkeit bei.

Förderung des Gründungs- und Wachstumsprozesses

Damit gemeinwohlorientierte Unternehmen ihren wichtigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beitrag leisten können, sind sie gerade im Gründungs- und Wachstumsprozess auf passende Unterstützung und Beratung angewiesen. Passende Angebote für gemeinwohlorientierte Unternehmen sind auch in ländlichen Räumen und strukturschwachen Gebieten selten vorhanden. Die vorliegende Förderrichtlinie "Nachhaltig wirken – Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen“ soll es diesen Firmen und Organisationen erleichtern, Beratungsangebote für Gründungen und Digitalisierung  in Anspruch zu nehmen sowie sie dabei unterstützen, sich untereinander zu vernetzen. Auch das Einwerben externer Finanzmittel ist für gemeinwohlorientierte Unternehmenoft mit besonderen Herausforderungen verbunden.

Das Förderprogramm setzt einen Teil der 2023 beschlossenen Nationalen Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohl­orientierte Unternehmen um. Diese nimmt erstmals direkt Genossenschaften, Sozialunternehmen und andere Ak­teu­r*in­nen in den Fokus, die gemeinwohlorientiert wirtschaften und das auch in ihren Eigentumsverhältnisse und Organisationsstrukturen widerspiegeln, etwa durch Beteiligung und Mitbestimmung der Beschäftigten. Die Nationale Strategie besteht aus insgesamt 70 Maßnahmen.

Förderanträge können bis zum 31.12.2028 eingereicht werden. Antragsberechtigt für die Zuwendung sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personenvereinigungen oder Zusammenschlüsse juristischer Personen oder Vereinigungen, die ihre fachliche und administrative Qualifikation zur Unterstützung gemeinwohlorientierter Unternehmen nachweisen können.

Weiterführende Links: 
Projektauswahlkriterien "Nachhaltig wirken"
Förderprogramm ESFPlus
Bekanntmachung der Förderrichtlinie „Nachhaltig wirken – Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen“ vom 05.07.2024, Bundesanzeiger vom 17.07.2024