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Neuregelungen beim Krankengeld und dem Beitragsbemessungssytem für freiwillig versicherte Selbständige

Pixabay, Public Domain CC=

Seit 2018 gilt eine Neuregelung des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG). Einige Änderungen gelten seit Januar 2018, andere treten erst ab März 2018 in Kraft.

Neu geregelt wurde unter anderem:

- Schließung der Lücke zwischen Krankengeld und Arbeitslosengeld
In einigen Fällen gab es eine Versorgungslücke beim Krankengeld zwischen dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses und dem Bezug von Arbeitslosengeld. Durch den vorgezogenen Beginn der Versicherungspflicht wird erreicht, dass künftig grundsätzlich bereits ab dem ersten Tag einer Sperrzeit oder einer Urlaubsabgeltung Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht und darüber ein Krankengeldanspruch hergeleitet werden kann.

- Neues Beitragsverfahrenssystem für freiwillig versicherte Selbständige
Selbständige haben oft schwankende Jahreseinkünfte. Seit Januar 2018 erfolgt das Festlegen der Beiträge nach einem neuen System: Die Beitragsbemessung erfolgt zunächst vorläufig aufgrund des zuletzt erlassenen Einkommenssteuerbescheids. Nach Vorlage des Einkommenssteuerbescheids für das Kalenderjahr, für das die Beiträge zu zahlen sind, wird der endgültige Beitrag für dieses Kalenderjahr rückwirkend entsprechend der tatsächlich erzielten beitragspflichtigen Einnahmen festgesetzt.