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Noch weiter Weg zu echter Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern

Zu diesem Ergebnis kommt die unabhängige Sachverständigenkommission in ihrem Gutachten zum Ersten Gleichstellungsbericht, der am 25. Januar 2011 übergeben wurde. Die GutachterInnen zeigen arbeitsmarktpolitische Auswirkungen bestehender Regelungen auf, die zu Fehlanreizen und im möglichen Verlauf eines Lebens auch zu Risiken insbesondere für Frauen führen können. So wird beispielsweise für die Abschaffung der Minijobs plädiert. Sowohl für Beschäftigte als auch für  Unternehmen würden hier die falschen Anreize gesetzt.  Minijobs werden oft von verheirateten Frauen angenommen, die im Falle einer Scheidung nicht nur weniger berufliche Entwicklungsmöglichkeiten haben sondern auch im Alter geringer (oder sogar gar nicht) abgesichert wären. Plädiert wird dafür, dass alle Erwerbsverhältnisse sozialversicherungspflichtig sein sollten.

Die Kommission fordert des weiteren

  • die Situation von Frauen und Männern zu verbessern die privat Angehörige pflegen,
  • eine Reform des Steuerrechts mit der Abschaffung des Ehegattensplitting zu Gunsten der Individualbesteuerung
  • eine Quote zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen
  • einen gesetzlichen Mindestlohn
  • weitere Regulierungen für die Entgeltgleichheit
  • Anreize für unterschiedliche Lebensmodelle von Männern und Frauen.

Für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern wird dringend eine konsistente Gleichstellungspolitik im Lebensverlauf gefordert - mit gleichen Verwirklichungschancen und gleichen Wahlmöglichkeiten für Frauen und Männer – und deren jeweils unterschiedliche Präferenzen in unterschiedlichen Lebensphasen. Dafür sei eine ganzheitliche Perspektive notwendig, die verschiedenste Lebensentwürfe unterstützt und den gesamten Lebensverlauf von Frauen und Männern in den Blick nimmt.

Die Lang- und Kurzfassung des Gutachtens erhalten Sie unter www.gleichstellungsbericht.de.