Im Internet sind mehrere Webseiten mit interaktiven Berechnungsprogrammen zu finden, mit deren Hilfe Sie die voraussichtliche Höhe Ihres Arbeitslosengelds II ermitteln können. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Einzelfälle abgebildet werden können - in bestimmten Fällen können Sie höhere Leistungen beanspruchen.
Beim Arbeitslosengeld II liegen die Regelsätze im Vergleich zur früher gültigen Sozialhilfe höher, dafür werden keine Sonderbedarfe mehr anerkannt. Die BezieherInnen von ALG II sollen für solche Fälle eigenständig Rücklagen ansparen, z.B. für die Reparatur einer Waschmaschine.
Wer hat Anspruch auf ALG II?
- Erwerbslose, sofern sie erwerbsfähig sind,
- ArbeitnehmerInnen (wenn sie weniger verdienen, als die Leistungen nach dem SGB II ausmachen würden),
- Selbständige,
- Personen, die sich in einen Umschulung befinden,
- Personen, die eine Maßnahme der Arbeitsförderung durchführen,
- AusländerInnen mit Arbeitserlaubnis (oder bei denen die Voraussetzung für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis vorliegen),
- erwerbsgeminderte Personen, soweit sie mehr als 3 Stunden arbeiten können und bedürftig sind.
Welche Leistungen beinhaltet das ALG II?
Die Leistung besteht aus der Regelleistung und aus den Kosten der Unterkunft.
Die Regelleistung ist eine Pauschalleistung und wird monatlich im voraus gezahlt. Sie beinhaltet Kosten für den täglichen Bedarf. Außerdem sind davon für größere Anschaffungen Beträge anzusparen.
Leistungen für Unterkunft und Heizung werden beim Arbeitslosengeld II in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, diese richten sich nach der Angemessenheit der Region. Übersteigen die Aufwendungen den Bedarf, werden sie im Höchstfall bis zu 6 Monaten übernommen.
Ob die Unterkunftskosten angemessen sind, hängt in erster Linie von der Größe des Wohnraums ab. angemessen ist. Als angemessen gilt für Alleinstehende 45 qm/50 qm, für zwei Personen 60 qm, für drei Personen 75 qm/80 qm sowie für vier Personen 85 qm/90 qm. Die Miet-Nebenkosten teilen sich in Heizkosten und die sonstigen Nebenkosten, wie Grundabgaben, Wasser, Strom etc.
Auf dieser Webseite finden Sie ein Online-Berechnungsprogramm:
ALG II Rechner von Dipl.-Ing. Norbert Heydorn
Informationen und Gesetzestexte finden Sie hier
Sozialgesetzbuch SGB II - Gesetze zur Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Informationen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales