Mit dem beschlossenen Entwurf des Qualifizierungschancengesetz will die Bundesregierung eine Qualifizierungsoffensive am Arbeitsmarkt auf den Weg bringen.
Das Gesetz soll
- die Weiterbildung von Beschäftigten, die vom Strukturwandel durch die Digitalisierung betroffen sind, künftig besser fördern,
- ArbeitnehmerInnen, die häufog Beschäftigungen mit kurzer Dauer ausüben, den Zugang zum Anspruch auf Arbeitslosengeld erleichtern,
- die Weiterbildungsberatung stärken.
Der Ausbau der Förderung richtet sich auch an diejenigen, die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben. Neben der Zahlung von Weiterbildungskosten werden die Möglichkeiten für Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei Weiterbildung erweitert. Beides ist grundsätzlich an eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber gebunden und in der Höhe abhängig von der Unternehmensgröße. Bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen kann der Zuschuss zum Arbeitsentgelt bis zu 100 Prozent betragen.
Verbesserter Schutz in der Arbeitslosenversicherung: Künftig haben auch diejenigen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld machen, die innerhalb von 30 Monaten auf Versicherungszeiten von 12 Monaten kommen. Bislang musste die Mindestversicherungszeit binnen 24 Monaten erfüllt werden. Die Sonderregelung für überwiegend kurz befristete Beschäftigungen wird ferner bis Ende des Jahres 2022 verlängert.
Das Gesetz muss noch vom Bundesrat beschlossen werden.
Link zum Qualifizierungschancengesetz (Regierungsentwurf) - (PDF-Download)