Ganztag ist in Berlin längst Alltag
Das neue Ganztagsförderungsgesetz verpflichtet ab August 2026 bundesweit zur Bereitstellung eines Betreuungsplatzes. In Berlin trifft dieses Gesetz jedoch auf bestehende Strukturen: Alle öffentlichen Grundschulen sind bereits als Ganztagsschulen organisiert.
Der Schultag besteht aus Unterricht am Vormittag und ergänzender Betreuung am Nachmittag – der sogenannten „ergänzende Förderung und Betreuung“ (eFöB), die dem klassischen Hort entspricht. Je nach Schulmodell endet der verpflichtende Teil am frühen Nachmittag, danach können Kinder weiter betreut werden.
In der Praxis bedeutet das für Familien ein verlässliches Zeitfenster: Betreuung ist in der Regel zwischen etwa 6 und 18 Uhr möglich, inklusive Ferienzeiten.
Kostenloser Zugang – zumindest in den ersten Jahren
Ein zentraler Vorteil in Berlin: Für Kinder der Klassen 1 bis 3 ist die Betreuung kostenfrei, lediglich das Mittagessen muss bezahlt werden. Zudem ist kein Bedarfsnachweis erforderlich – jedes Kind kann das Angebot nutzen.
Mit dem bundesweiten Rechtsanspruch wird dieses System nun zusätzlich abgesichert: Eltern haben künftig einen einklagbaren Anspruch auf einen Betreuungsplatz. An der praktischen Organisation ändert sich in Berlin hingegen wenig.
Und: Die Ganztagsbetreuung endet nicht nach der ersten Klasse. In Berlin können Kinder das Angebot durchgehend bis zum Ende der Grundschulzeit – also bis zur sechsten Klasse – nutzen. Damit geht das Land über die bundesweite Regelung hinaus, die den Anspruch nur bis zur vierten Klasse vorsieht. Für erwerbstätige Eltern bedeutet das Planungssicherheit über mehrere Jahre hinweg. Ab der vierten Klasse wird die Betreuung allerdings in der Regel kostenpflichtig, abhängig vom Einkommen der Eltern.