Laut einer Forsa-Umfrage träumt jeder zweite Beschäftigte von einer längeren Auszeit vom Job. Arbeitgeberseitig gibt es weniger Begeisterung für das sogenannte Sabbatical oder Sabbatjahr - also Abwesenheitszeiten von mehr als 3 Monaten und länger. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch (außer für Angehörige des Öffentlichen Dienstes). 2012 boten weniger als zehn Prozent der in Deutschland ansässigen Unternehmen ihren Angestellten eine längere Auszeit an, ermittelte das Bundesfamilienministerium.
Die Motive der ArbeitnehmerInnen sind vielfältig: einige möchten eine größere Reise machen, andere sich sozial engagieren, sich Zeit für andere Interessen oder Menschen nehmen, mal richtig zur Ruhe kommen oder diese Phase für die eigene Weiterbildung nutzen, beispielsweise um eine neue Sprache zu lernen.
Es sind aber auch die Formen der beruflichen Auszeit vielfältig. Allen gemein ist, dass ein solches Vorhaben einer guten Vorbereitung bedarf. Es beginnt damit, dass die oder der Vorgesetzte überzeugt werden muss. Weiterhin sind die Länge und die Frage der Vergütung zu klären sowie die eigene Absicherung einschließlich der Rückkehr an den Arbeitsplatz. Dies sollte alles durchdacht und vertraglich festgehalten werden. Angewendet werden verschiedene Modelle:
Teilzeitmodell/Arbeitszeitkonten
Hier wird eine bestimmte Zeit Vollzeit (vor-)gearbeitet bei Teilzeitbezahlung. Diese wird während des Sabbaticals beibehalten. In einigen Unternehmen können auch Urlaubstage angespart werden oder Sonderzulagen umgewandelt werden.
Fondsparmodell/ Wertguthaben
Der Grundansatz ist hier, dass Beschäftigte einen Teil ihrer Arbeitszeit oder einen Teil ihres Lohns längerfristig ansparen. Von diesem Guthaben können sie später eine finanziell abgepufferte und sozialversicherungsrechtlich geschützte Auszeit vom Beruf nehmen. Eine PDF-Broschüre des Bundesmnisteriums für Arbeit und Soziales liefert ausführliche Informationen und führt auch Anbieter auf.
Time-Out-Modell
Seltener angewendet und auch eher arbeitgeberseitig gesteuert ist das Time-Out-Konzept. In fürs Unternehmen schwierigen Zeiten können ArbeitnehmerInnen für einen Teil ihres Gehalts - maximal 50 Prozent abhängig von der Dauer - eine Auszeit nehmen.
Unbezahltes Sabbatjahr
Bei diesem Modell nehmen die Beschäftigten unbezahlten Urlaub. In diesem Fall müssen Sie auch für Ihre Krankenversicherung sorgen, da die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung nach vier Wochen endet.
Bei folgenden Internetadressen finden Sie hifreiche Infos und Tipps: