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Selbständige Frauen haben nun ein Anrecht auf Mutterschutz

Das Europäische Parlament in Straßburg hat beschlossen alle werdenden Mütter unter den selben Schutz zu stellen. In Deutschland beginnt die Mutterschutzfrist sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet in der Regel acht Wochen nach der Geburt. Bisher galt dies nur für angestellte Frauen aber nicht für Selbständige und die mitarbeitenden Partnerinnen von Selbständigen.

Eine noch zu schaffende Versicherungsregelung soll im Falle von Krankheit und Invalidität schützen und auch einen Betrag für eine angemessene Altersversorgung enthalten. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen nun sicherstellen, dass Selbständige und ihre häufig unentgeltlich mitarbeitenden Lebenspartnerinnen Zugang zu dieser neu zu schaffenden Versicherung haben.