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Selbständige Nebentätigkeit

Es ist grundsätzlich möglich gleichzeitig mehreren Berufen und mehreren Beschäftigungsformen nachzugehen. "Patchwork-Arbeit" nimmt zu! Sollten Sie darüber nachdenken, eine weitere Arbeit anzunehmen, gibt es einiges zu beachten.

Nebentätigkeitsverbot im Arbeitsvertrag
In einigen Arbeits- oder Tarifverträgen ist ein Nebentätigkeitsverbot enthalten. Häufig findet sich auch eine Klausel, dass der Arbeitgeber zustimmen muss, wenn Sie als Arbeitnehmerin einer Nebentätigkeit nachgehen. Eine Nebentätigkeit ist in diesem Fall abzustimmen. Verstossen Sie als Arbeitnehmerin trotz Abmahnung gegen ein wirksames Nebentätigkeitsverbot, so kann dies ein Kündigungsgrund sein.

Sozialversicherungspflichtige Sonderregelungen
Bei nebenberuflicher Selbständigkeit müssen zur gesetzlichen Krankenversicherung keine gesonderten Beiträge gezahlt werden, da Sie bereits über Ihr bestehendes Arbeitsverhältnis krankenversichert sind. Die Nebentätigkeit ist jedoch Ihrer Krankenkasse mitzuteilen.

Wenn die selbständige Tätigkeit zum Hauptberuf wird, ändert sich dies. Dann müssen Sie sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse weiterversichern, einer privaten Krankenversicherung beitreten, oder wenn es dem Tätigkeitsfeld entspricht Mtglied der Künstersozialkasse werden.

Wenn Sie über IhreN EhepartnerIn familienversichert sind, dürfen Sie ein bestimmtes Einkommen nicht überschreiten, derzeit sind dies 385 Euro monatlich. 

Rentenversicherung
Für einige Selbständige besteht Rentenversicherungspflicht: für Selbständige mit nur einem Auftraggegeber oder bestimmten besonderen Berufsgruppen. Für die anderen besteht besteht Versicherungsfreiheit, wenn die Nebentätigkeit eine geringfügige selbständige Tätigkeit ist. Geringfügig heißt, dass im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 400 Euro monatlich Gewinn erzielt wird.

Haben Sie Fragen zur nebenberuflichen freiberuflichen Selbständigkeit? Dann klären Sie diese mit einer Beraterin der Infoline FIONA. An diese können Sie sich von Montag bis Freitag in der Zeit von 10 bis 16 Uhr wenden: Tel. 0180 - 113 46 62  (3,9 Ct. pro Minute im deutschen Festnetz).