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Smarte Berufe für das Elektrohandwerk

Technikerin steht in einem Hausflur und macht sich Notizen

Foto: sagoodi - Pixabay

Zunehmende Digitalisierung stellt neue Anforderungen

Die Gruppe der handwerklichen Elektro- und informationstechnischen Berufe wurde neu geordnet und neu definiert. Das machten Entwicklungen wie „Industrie 4.0“ und Trends wie Smart Home, Smart Building, Smart Living sowie die veränderten Arbeitsprozesse und -aufgaben in den Gewerben Elektrotechnik, Informationstechnik und Elektromaschinenbau nötig.

Smarte Installationen und immer weiterreichenden Vernetzungen erfordern eine Berufsausbildung, die bei Beschäftigten das Systemverständnis stärker in den Mittelpunkt rückt. Auch müssen sie zum digitalen Arbeiten befähigt werden und personale Kompetenzen gestärkt werden, die das Agieren in sich verändernden Arbeitsumfeldern ermöglicht.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat daher die Ausbildungsinhalte der handwerklichen Elektroberufe modernisiert und Prüfungsregelungen weitgehend vereinheitlicht. Aus sieben elektrohandwerklichen Ausbildungsberufen wurden fünf, darunter ein ganz neuer Beruf.

Neuer Beruf „Elektroniker*in für Gebäudesystemintegration“

Diese Berufsausbildung richtet sich insbesondere an Handwerksbetriebe, die als Systemanbieter agieren und eröffnet Jugendlichen aussichtsreiche Karrierechancen in Richtung Planung und Konzeption vernetzter Gebäudetechnik.

Weitere Neuerungen

Der Beruf „Elektroniker*in“ konzentriert sich künftig auf die beiden Fachrichtungen Energie- und Gebäudetechnik sowie Automatisierungs- und Systemtechnik.

Der Beruf „Informationselektroniker*in“ fasst künftig vier Einsatzgebiete zusammen: Geräte-, IT- und Bürosystemtechnik, Sende-, Empfangs- und Breitbandtechnik, Brandschutz- und Gefahrenmeldeanlagen sowie Telekommunikationstechnik. Der Beruf „Systemelektroniker*in“ wird im Gegenzug aufgehoben.

Der Beruf „Elektroniker*in für Maschinen und Antriebstechnik“ wurde inhaltlich modernisiert, aber aufgrund unterschiedlicher Prüfungsbestimmungen verordnungstechnisch in zwei Berufen neu geregelt – zum einen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG), zum anderen nach Handwerksordnung (HwO).

Im ersten Ausbildungsjahr machen gemeinsame Lernfelder eine gemeinsame Beschulung möglich – auch mit den industriellen Elektroberufen.

Mehr Informationen zu den fünf Berufen des Elektrohandwerks