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Solo-Selbstständige arbeiten oft unter dem Mindestlohnniveau

Zwei Menschen sitzen am Tisch mit Mobildevices

Foto: Alejandro Escamilla - unsplash.com, CCO Public Domain

Es gibt mehr als 2 Millionen Solo-Selbständige in Deutschland. Deren Situation wurde in einer bisher unveröffentlichten, in der "Welt" erwähnten Untersuchung des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) untersucht. 

Mehr als 30 Prozent der Solo-Selbstständigen verdienten weniger als der aktuelle Mindestlohn. Auffällig ist auch der große Abstand zwischen hohen und niedrigen Einkommen unter Solo-Selbstständigen. Gefragte Expert*innen mit einem hohen Honorarsatz und einer guten Auftragslage stehen Personen, die sehr wenig verdienen, gegenüber.

Laut der ZEW-ForscherInnen heißt das aber nicht unbedingt, dass das Drittel der Solo-Selbstständigen trotz der erzielten geringen Einnahmen in prekären Verhältnissen leben muss. Die Studie zeigt, dass deren Einkünfte oft durch jene von PartnerInnen im Haushalt ergänzt werden. In der Summe verdienten Haushalte, in denen Solo-Selbstständige mit geringem Einkommen lebten, mehr als abhängig Beschäftigte der gleichen Einkommensklasse. Scheinbar handelt es sich bei den Geringverdienern unter den Solo-Selbstständigen oft um Tätigkeiten im Nebenerwerb oder einen Teilzeitjob, während die bzw. der PartnerIn Vollzeit arbeite.

Hinsichtlich der Altersvorsorge und die Alterssicherung wird hier dringender Handlungsbedarf deutlich. Bereits heutzutage benötigen deutlich mehr ehemalige Selbstständige staatliche Hilfe im Alter beispielsweise durch Grundsicherung. Derzeit wird etwa diskutiert, die Gefahr von Altersarmut zu verringern, indem Selbstständige in die Rentenversicherung einbezogen werden.

Gewerkschaftlich bei ver.di organisierte Selbstständige verweisen darauf, dass die hohe Spreizung der Einkommenshöhe und der hohe Anteil an GeringverdienerInnen unter Selbstständigen nicht wirklich neu ist und bereist durch Vorgänger-Studien bewiesen wurde. Die Verknüpfung der geringen Enkommen mit den Partner-Einkommen des Drittels wird abgelehnt: "Auffällig ist (..), dass in der Altersvorsorge-Diskussion (nur) bei Selbstständigen neuerdings immer das Einkommen der Partner*innen verargumentiert wird.“

Nicht nur dass Personen eine individuelle Betrachtung verdienen und damit auch an ihren Problemem ansetzende (politische) Lösungen, erscheint es auch bei einer Scheidungsrate von fast 40 Prozent und dem neuen Scheidungsrecht fraglich, ob PartnerInnen-Einkommen bei der Frage der individuellen Altersvorsorge von Solo-Selbstständigen wirklich einbezogen werden können. 

Link zu selbststaendigen.info