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Starker Rückgang der Arbeitslosen, aber nicht der Leistungsbezieher*innen insgesamt

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Die Zahl der Bezieher*innen von Hartz-IV-Leistungen ist trotz des Aufschwungs am Arbeitsmarkt seit 2011 nicht weiter zurückgegangen – sie liegt relativ konstant bei rund sechs Millionen. Das geht aus einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervor, die sich auf Daten der Bundesagentur für Arbeit stützt.

2016 gab es allerdings deutlich weniger Arbeitslose, die Hartz IV bezogen, als zehn Jahre zuvor. Um rund eine Million Personen – von knapp 2,6 auf fast 1,6 Millionen – sank in diesem Zeitraum die Zahl der erwerbslosen Personen, die Arbeitslosengeld II erhielten. Viele der erwerbslosen Hartz-IV-Bezieher*innen haben wegen der guten konjunkturellen eine Arbeitsstelle gefunden.

Gleichzeitig ist jedoch die Zahl der sogenannten Aufstocker*innen, also der Erwerbstätigen, die trotz des 2015 eingeführten Mindestlohns nicht ohne Hartz-IV-Leistungen über die Runden kommen, nur gering gesunken. Insgesamt 1,1 Millionen Personen stocken ihren Arbeitsverdienst mit Hartz IV auf.

Bei den abhängig Beschäftigten, die mehr als 1.200 Euro im Monat verdienen – vor allem jene, die Vollzeit arbeiten – müssen heute sogar mehr Personen als vor Einführung des Mindestlohns ihren Verdienst aufstocken. Rechnet man noch die Arbeitskräfte hinzu, die weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten und daher per Definition als erwerbslos gelten, gibt es insgesamt 1,1 Millionen Aufstocker*innen.

Auch die Zuwanderung Asylsuchender hat dazu beigetragen, dass die Zahl der Hilfebedürftigen insgesamt zuletzt nicht weiter gesunken ist. Nach ihrer Anerkennung stehen sie dem Arbeitsmarkt oftmals zunächst noch nicht zur Verfügung und beziehen zumindest vorübergehend Hartz IV, beispielsweise während des Besuchs von weiteren Sprachkursen. 2016 war fast ein Viertel aller ausländischen Staatsangehörigen im Sinne des zweiten Sozialgesetzbuches hilfebedürftig.

Arbeitslose Menschen sind also infolge der günstigen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt nur noch eine Minderheit unter den unterstützungsbedürftigen Leistungsbezieher*innen.