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Stichprobenkontrolle zur Einhaltung von Vorgaben zur Frauenförderung

In Berlin wurde eine zentrale Kontrollgruppe zur Überprüfung von Frauenförderung, Tariftreue und Mindestentlohnung gemäß § 5 des Berliner Vergabegesetzes (BerlAVG) eingerichtet.

Die Kontrollgruppe prüft künftig in Stichproben, ob sich LieferantInnen oder DienstleisterInnen an das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz gehalten und die vorgeschriebenen Zusicherungen eingehalten hat. Dabei wird es u.a. um eine Kontrolle der Einhaltung der Regelungen zur Tariftreue, Mindestentlohnung und Frauenförderung gehen. Bei Verdacht auf Verstoss gegen das Vergaberecht kann die Kontrollgruppe von den Senats- und Bezirksverwaltungen zur Unterstützung angefordert werden.