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Stipendien für Berliner TänzerInnen und ChoreografInnen

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt in diesem Jahr acht Stipendien an TänzerInnen und  ChoreografInnen im Bereich des zeitgenössischen Tanzes im Gesamtumfang von 20.000 Euro.

Bewerben können sich in Berlin lebende KünstlerInnen, die ihren Arbeitsmittelpunkt in Berlin haben, über eine abgeschlossene Tanzausbildung verfügen und/oder zwei Jahre Berufserfahrung nachweisen können. ChoreografInnen  müssen zudem mindestens eine eigene Choreografie/Produktion zur Aufführung gebracht haben. Gefördert werden zeitlich begrenzte Arbeitsvorhaben im Bereich des zeitgenössischen Tanzes, die der künstlerischen Entwicklung dienen. Das können zum Beispiel Recherchevorhaben oder In- und Auslandsaufenthalte zu Weiterbildungszwecken sein.

Für die Vergabe der Stipendien ist die fachliche Beurteilung einer unabhängigen Jury maßgebend. Die Antragsfrist endet am 1. März 2010. Die Förderung erfolgt unter Vorbehalt zur Verfügung stehender Mittel.

Sie können die Antragsunterlagen können hier abrufen.