Für einen leichteren Einstieg ins Studium
Der Betrag kann für typische Ausgaben zu Studienbeginn verwendet werden, wie beispielsweise IT-Ausstattung, Lehrmaterialien, Mietkaution oder Umzugskosten.
Wer kann die Studienstarthilfe beantragen?
Um die Studienstarthilfe zu erhalten, gelten folgende Voraussetzungen:
- Erstmalige Einschreibung: Du schreibst dich zum ersten Mal in einen Vollzeitstudiengang an einer Hochschule in Deutschland, einem anderen EU-Land oder der Schweiz ein.
- Alter: Du bist unter 25 Jahre alt.
- Bezug von Sozialleistungen: Du hast (auch im Rahmen einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft) im Monat vor Beginn des Studiums eine der folgenden Leistungen bezogen:
- Bürgergeld
- Sozialhilfe
- Grundsicherung
- Eingliederungshilfe
- Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialen Entschädigungsrecht
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
Wie und wann kann die Studienstarthilfe beantragt werden?
Der Antrag auf Studienstarthilfe wird online über das Portal BAföG Digital gestellt. Wichtig ist, dass der Antrag bis spätestens zum Ende des Monats, der auf den Monat des Studienbeginns folgt, eingereicht wird. Beginnt das Studium beispielsweise im Oktober, muss der Antrag bis zum 30. November gestellt werden.
Die Studienstarthilfe muss nicht zurückgezahlt werden. Der Zuschuss wird weder auf andere Sozialleistungen noch auf das BAföG angerechnet. Mehr Informationen auf der BAföG-Website