Bislang war der Zugang zum Hochschulstudium ohne Abitur nur aufgrund 16 unterschiedlicher Sonderregelungen (abhängig vom jeweiligen Bundesland) möglich. Diese Chance haben nur wenige Menschen in Anspruch genommen. Ab jetzt tritt eine neue Regelung in Kraft, die den Zugang erheblich vereinfacht. Die Mindestanforderung wurde bundesweit festgelegt und ermöglicht beruflich Qualifizierten eine Weiterbildung oder ein Vollstudium an Hochschulen.
- MeisterInnen, TechnikerInnen und FachwirtInnen wird ein allgemeines Hochschulzugangsrecht zuerkannt. Sie können ohne weitere Eignungstests oder Probezeiten jedes Fach ihrer Wahl an einer Universität oder Fachhochschule studieren.
- Berufstätige mit mindestens zweijähriger Ausbildung plus dreijähriger Berufspraxis bekommen ein fachgebundenes Zugangsrecht. Ihr Studienfach muss in etwa ihrer bisherigen beruflichen Fachrichtung entsprechen.