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UPDATE: Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen - auch für Solo-Selbständige

Euroschein gefaltet als Papierboot

Foto: klimkin - Pixabay

Programm für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen

Unternehmen, Organisationen (aus allen Wirtschaftsbereichen, also auch gemeinnützige Körperschaften) und Selbständige können Überbrückungshilfe beantragen.

Von der Förderung können Unternehmen, Selbständige und Organisationen, bei denen aufgrund der Corona-Pandemie der Umsatz (bei gemeinnützigen Organisationen die Einnahmen) im Vergleich zu den Vorjahresmonaten zurückgegangen sind.

Die Höhe der Förderung richtet sich zum einen nach den Umsatzeinbußen im Vergleich zum Vorjahr und zum anderen nach den Fixkosten, die vor dem 01.03.2020 bereits Bestand hatten. Es wurden maximale Fördersummen nach Unternehmensgröße definiert: Unternehmen bis zu 5 Beschäftigte € 9.000 EUR, bis zu 10 Beschäftigte € 15.000 EUR, mehr als 10 Beschäftigte bis zu €150.000 EUR.

Die Beantragung erfolgt zweistufig und ausschließlich über Steuerberatungsbüros, Wirtschaftsprüfer*nnen und vereidigte Buchprüfer*nnen.

Link:"Überbrückungshilfe für kleine und mitelständische Unternehmen"

Letztes Update: 11.08.2020