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Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022: Anträge sofort möglich

Junge Frau mit Maske

Foto: Christo Anestev - Pixabay

Die Überbrückungshilfe wurde bis zum 31. März 2022 verlängert und an die besonderen Bedürfnisse der Betroffenen angepasst.

Mit der Überbrückungshilfe IV erhalten Unternehmen, die von coronabedingten Schließungen und Beschränkungen auch im ersten Quartal 2022 stark betroffen sind, weiterhin Unterstützung.

Seit dem 7. Januar können über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge auf Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 gestellt werden. Bereits in den nächsten Wochen sollen Abschlagszahlungen ausgezahlt werden.

Unter pandemiebedingte Aufwendungen fallen beispielsweise Maßnahmen mit denen die 2G Regeln oder andere Corona-Zutrittsbeschränkungen umgesetzt werden.


Gleiche Voraussetzungen, verbesserte Hilfen

Die Förderbedingungen sind ähnlich wie bei denen der früheren Hilfsprogramme. Auch bei der Überbrückungshilfe IV sind damit alle Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Das neue Programm wird ebenfalls durch die prüfenden Dritten, zum Beispiel Steuerberatungsbüros, über das Corona-Portal des Bundes beantragt. Wie bisher, können die Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten.

Neu ist die Ausweitung des Eigenkapitalzuschlags. Unternehmen, die wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig schließen, können jetzt auch Anträge stellen. Der laut EU-Beihilferecht maximale Förderbetrag  wurde erhöht. Advents- und Weihnachtsmärkte, die von den Absagen betroffen sind, erhalten einen höheren Eigenkapitalzuschlag und können Ausfall- und Vorbereitungskosten rückwirkend geltend machen.


Neustarthilfe auch in 2022

Zusätzlich zur Überbrückungshilfe IV steht die Neustarthilfe 2022 zur Verfügung. Sie richtet sich weiterhin an Solo-Selbständige, die coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren.

Auch die Neustarthilfe steht bis Ende März 2022 zur Verfügung. Solo-Selbständige können weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt also bis zu 4.500 Euro. Anträge werden ebenfalls unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt.

 

Eine aktuelle Übersicht aller Wirtschaftshilfen hat das Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht.