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Verbesserte Familienleistungen zur Entlastung geplant

Mit dem geplanten Gesetz wird unter anderem das Kindergeld, der Kinderzuschlag und der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende angehoben werden. Das Gesetz wurde bereits vom Bundestag verabschiedet.

Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats sind folgende Verbesserungen geplant:

  • der Kinderzuschlag wird ab Juli 2016 um 20 EUR auf 160 EUR angehoben
  • der steuerliche Kinderfreibetrag steigt für 2015 von 4.368 EUR auf 4.512 EUR und für 2016 von 4.512 EUR auf  4.608 EUR
  • das Kindergeld steigt 2015 um 4 EUR monatlich und 2016 um weitere 2 EUR Euro monatlich.
  • der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird rückwirkend zum Januar 2015 von 1.308 EUR auf 1.908 EUR jährlich erhöht. Neu: Staffelung ab dem zweiten Kind mit zusätzlich 240 € pro weiteren Kind 
  • der steuerliche Grundfreibetrag wird für 2015 auf 8.472 EUR erhöht. Eine weitere Erhöhung erfolgt 2016 auf 8.652 EUR
  • das geplante Gesetz wird auch den Unterhaltsvorschuss anheben: Für 2015 erhöhen sich die monatlichen Sätze von Kinder bis zu 5 Jahren auf 140 EUR und für Kinder von 6 bis  11 Jahren auf 188 EUR, ab 2016 auf 145 EUR bzw. 194 EUR.