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Wege in den Beruf der Erzieherin

Durch die Einführung der Nichtschülerprüfung zur Erzieherin im März 2010 und das Angebot von berufsbegleitenden Ausbildungsgängen wurde der Zugang zu diesem Berufsabschluss für berufserfahrene Erwerbstätige erleichtert.

Seitdem führen drei Ausbildungswege in den ErzieherInnenberuf.

Der ursprüngliche Ausbildungsweg für die berufliche Erstausbildung ist die 3-jährige Ausbildung an einer Fachschule für Sozialpädagogik. Zulassungsvoraussetzung ist die Fachhochschulreife bzw. Allgemeine Hoschschulreife oder ein mittlerer Schulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung. In Berlin ist der Unterricht an staatlichen Fachschulen kostenfrei. Schulen in freier Trägerschaft dürfen ein Schulgeld erheben. Dies muss allerdings so bemessen sein, dass der Zugang für Interessierte mit niedrigem Einkommen nicht unangemessen erschwert wird. Die schulische Ausbildung zur Erzieherin wird nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz gefördert (BaFöG).
Dieser Ausbildungsweg ist allerdings nicht allen möglich - insbesondere Interessierten, die für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen oder nicht BaFöG-berechtigt sind. Für diese Personen können die berufsbegleitende (Teilzeit-) Ausbildung oder die Nichtschülerprüfung ein gangbarer Weg zum Berufsabschluss als ErzieherIn sein.

Die Nichtschülerprüfung ist für alle geeignet, die über eine mindestens 12-monatige Berufserfahrung in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld verfügen und die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung zur Erzieherin erfüllen. Auf die Prüfung können Sie sich im Selbststudium vorbereiten oder Sie belegen einen speziellen Vorbereitungskurs (förderfähig über Bildungsgutschein).

Bei der berufsbegleitenden Ausbildung zur Erzieherin arbeiten Sie mindestens halbtags in einer sozialpädagogischen Einrichtung in der Tätigkeit einer Erzieherin und besuchen daneben in Teilzeit den Unterricht an einer der Fachschulen für Sozialpädagogik. Für diese Form der Ausbildung gelten die gleichen Zulassungsvoraussetzungen wie für die 3-jährige Schulausbildung. Zusätzlich müssen Sie eine Einverständniserklärung Ihres Arbeitgebers vorlegen. Dieser muss außerdem nachweisen, dass seine Einrichtung als Praxisstelle für ErzieherInnen anerkannt ist. Die berufsbegleitende Ausbildung dauert 36 Monate und umfasst 1.440 Unterrichtsstunden. Sie wird von verschiedenen Weiterbildungsträgern und von sozialpädagogischen Fachschulen angeboten.


Weiterführende Informationen erhalten Sie hier: https://www.erzieherin-online.de/beruf/ausbildung/berlin.php