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Wettbewerb „Berliner Unternehmerin des Jahres“

Kaffeepause auf einer Konferenz

Foto: Pixabay

Unternehmerischer Erfolg ist wichtig und verdient Anerkennung

Mit der Auszeichnung „Berliner Unternehmerin des Jahres“ würdigt das Land Berlin seit 2004 engagierte Berliner Unternehmerinnen.

Die Wettbewerbsjury besteht aus unabhängigen Expert*innen. Bereits zum neunten Mal prämieren sie Unternehmerinnenpersönlichkeiten, die mit ihren herausragenden Leistungen die Berliner Wirtschaft bereichern und die Vorbildfunktion für Frauen auf dem Weg in die Selbstständigkeit besitzen.

Was gibt es Neues in diesem Jahr?

Der Preis wird erstmals an Unternehmerinnen in drei Kategorien vergeben:

  • an Kleinstunternehmen (1 bis 9 Mitarbeitende), die mind. 5 Jahre am Markt sind,
  • KMUs und Großunternehmen (ab 10 Mitarbeitenden), die mind. 5 Jahre am Markt sind,
  • Unternehmen, die jünger als 5 Jahre alt sind („Newcomer“).

Neben Einzelinhaberinnen und/oder Geschäftsführerinnen sind auch Teams zugelassen. Im letzteren Fall ist es Voraussetzung, dass mehr als 50 Prozent der Firmenanteile in Frauenhand liegen. Sind Risikokapitalgeber und/oder -geberinnen am Unternehmen beteiligt, muss erklärt werden, dass diese keinen Einfluss auf die Unternehmensführung ausüben.

Aus den bis zum 10. September 2020 eingegangenen Bewerbungen werden die Finalistinnen für jede Kategorie ermittelt. Die Erstplatzierten erhalten jeweils ein Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro. Alle drei dürfen sich ferner auf eine Trophäe und ein Videoporträt freuen.
Mitmachen lohnt sich also!

Den Bewerbungsbogen „Berliner Unternehmerinnen 2020/2021” können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen.

Mehr Informationen unter www.berlin.de/unternehmerinnentag/wettbewerb/.