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Wie Kinder in Berlin betreut werden können

In Berlin stehen für Kinder bis zur Einschulung zwei öffentlich geförderte Betreuungsformen zur Verfügung: Tagespflege und Tageseinrichtungen.

  • Die Tagespflege ist eine Betreuung durch Tagesmütter bzw. -väter für Kinder bis zu drei Jahren (in der Regel). Es gibt auch sog. Tagesgroßpflegestellen mit bis zu 9 Kindern. 
  • Tageseinrichtungen sind Kindertagesstätten (Kita) verschiedener Träger (Bezirk, Wohlfahrtsverbände, Kirchen, privat), aber auch Eltern-Initiativ-Kindertagesstätten (EKT), für Kinder ab der 8. Woche (Krippe) bis zum Schuleintritt.

Für SchülerInnen gib es die Hortbetreuung (Grundschulalter bis 10 in Ausnahmefällen bis 12 Jahre). Diese ist an den Grundschulbereich gekoppelt und findet auch oft eingegliedert in den Schulräumlichkeiten statt. Einige wenige Schulen kooperieren hier mit bestehenden Horteinrichtungen außerhalb der Schule wie Schülerläden.

Im Grundschulbereich lassen sich verschiedene Gruppen bezüglich der Kinderbetreuungszeiten unterteilen:

  • Verlässliche Halbtagsschule von 7:30 bis 13.30 Uhr (alle Klassenstufen) ohne Nachmittagsbetreuung
  • Hortbetreuung in Modulen: Früh- und Nachmittags- bzw. Spätbetreuung bis maximal 18.00 Uhr (Klassen 1.- 4., Ausnahme bis 6. Klasse), auch Modul nur für Ferienzeiten möglich
  • Gebundene Ganztagsschule mit Unterricht bis 16.00 Uhr (alle Klassenstufen)

Die Kostenbeteiligung durch die Eltern ist gesetzlich geregelt, die Beiträge werden einkommensabhängig berechnet. Bei einigen freien Trägern werden Extrabeiträge für bestimmte Angebote vereinbart.

Sowohl das Anrecht auf einen Betreuungsplatz als auch die Höhe der Kostenbeteiligung wird vom bezirklichen Jugendamt geregelt. Weitere Informationen, Gesetzestexte und das Antragsformular erhalten Sie von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.