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Zeugnisbewertung für im Ausland erworbene Hochschulqualifikationen

Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ist zuständig für die Bewertung ausländischer Qualifikationen in Deutschland. Für die Anerkennung sind - je nach Ziel - eine Vielzahl unterschiedlicher Anlaufstellen in den Ländern zuständig. In Berlin ist es die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung. 

Diese Stellen können die ZAB um ein Gutachten im konkreten Einzelfall oder um allgemeine Informationen über das betreffende Land und sein Bildungssystem bitten. Diese Informationen erhalten Sie auch über die Datenbank "anabin"- Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse unter www.anabin.de.

Wenn Sie Ihren ausländischen Hochschulabschlusses hier in Deutschland bewerten lassen wollen, stellt die ZAB auf Antrag eine individuelle Zeugnisbewertung aus. Dabei handelt es sich um eine vergleichende Einstufung und nicht um eine Anerkennung.

Beschrieben wird der deutsche Bildungsabschluss, mit dem Ihr ausländischer Abschluss vergleichbar ist. Zusätzlich erhalten Sie Informationen, wie Sie Ihr Studium fortsetzen könnten, welchen akademischen Grad Sie führen dürfen sowie zu Verfahren zur beruflichen Anerkennung. Die Bewertung wird Ihnen als Kurz- und als Langfassung übersandt. Die Kurzfassung können Sie Ihren Bewerbungsunterlagen beilegen. Diese erläutert auf einen Blick, welcher deutschen Qualifikation Ihr ausländischer Hochschulabschluss entspricht. Die Langfassung verwenden Sie, wenn umfangreichere Informationen erforderlich sind.

Bevor Sie den Antrag stellen, prüfen Sie bitte ob die ZAB für Sie die richtige Ansprechpartnerin ist. Ob es für Ihr Berufsbild eine zuständige Anerkennungsstelle gibt, finden Sie mithilfe der genannten Datenbank anabin. Mehr Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie auf einem Informationsblatt der ZAB (hier als PDF-Download) und auf der Internetseite der ZAB.

Gebühren: Für die Zeugnisbewertung einer ausländischen Hochschulqualifikation werden folgende Gebühren erhoben:

  • 100 € für die Ausstellung einer (ersten) Bescheinigung
  • 50 € für die Ausstellung jeder weiteren Bescheinigung, falls Sie mehrere Qualifikationen bewerten lassen möchten.