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Zweiter Gleichstellungsbericht in Auftrag gegeben

In jeder Legislaturperiode soll die Bundesregierung einen Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Auftrag geben. Der Erste Gleichstellungsbericht wurde 2011 veröffentlicht. Eine neue Sachverständigenkommission hat nun die Arbeit für den zweiten Gleichstellungsbericht aufgenommen. Dieser soll 2017 erscheinen. Die Gleichstellungsberichte geben sowohl eine Bestandsaufnahme der Gleichstellung in Deutschland als auch Handlungsempfehlungen für zentrale Felder der Gleichstellungspolitik.

Das Leben der Menschen in Deutschland ist in den letzten Jahrzehnten vielfältiger geworden. Dennoch unterscheiden sich die Lebenswirklichkeiten von Frauen und Männern auch heute noch teilweise deutlich voneinander. Der Zweite Gleichstellungsbericht wird auf der Analyse und den Ergebnissen des ersten Berichts aufbauen und sich vor allem mit den weichenstellenden Übergängen Berufseinstieg und Berufskarriere, Familienplanung und familiäre Pflege befassen. Es werden insbesondere auch die Rahmenbedingungen betrachtet, die die Entscheidungen an den Übergängen beeinflussen, z.B. Rahmenbedingungen des Steuersystems oder des Systems der Berufsausbildung.

Neben der Analyse soll der Bericht Handlungsempfehlungen für neue Impulse in der Gleichstellungspolitik liefern. Ziel ist eine Gesellschaft mit gleichen Verwirklichungschancen für die Geschlechter, in der die Chancen und Risiken im Lebensverlauf gleich verteilt sind.

Weitere Informationen unter www.gleichstellungsbericht.de