Sie sind hier:

Coronavirus und Minijob: Ausnahmeregelungen

Regale im Supermarkt

Foto: Tumisu - Pixabay

Welche Ausnahmen gelten für Minijobber*innen in der Corona-Krise?

Für Minijobber*innen sind derzeit am wichtigsten:

  • Bei den "kurzfristigen" Minijobs wurden die Zeitgrenzen ausgeweitet, von bisher 3 auf 5 Monate (bis zum 31.Oktober 2020).
     
  • Bei den "normalen" Minijobs darf die 450-Euro-Grenze überschritten werden, sofern die Verdienstgrenze "gelegentlich und nicht vorhersehbar" überschritten wird. Diese Überschreitungsdauer wurde von bisher 3 auf 5 Monate angehoben (bis zum 31. Oktober 2020).
     

Genauere und weitere Informationenen, beispielsweise was ein "kurzfristiger" Minijob ist, was "gelegentlich und nicht vorhersehbar" bedeutet oder wie die Auswirkungen von Kurzarbeitergeld auf einen Minijob sind, erfahren Sie auf der Website der Minijob-Zentrale.

Auf deren Website unter minijob-zentrale.de sind häufige Fragen bezüglich Minijobs in der Corona-Krise samt Antworten in einem FAQ (Frequently Aked Questions) zusammengestellt.