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Das neue Berliner Bildungszeitgesetz

Frau über einen Schreibtisch gebeugt

Foto: Selver Učanbarlić - Pixabay

Das Berliner Bildungsurlaubsgesetz wurde zum Bildungszeitgesetz

Die Arbeitswelt wird immer digitaler, schneller und spezieller. Wer mithalten will, muss sich laufend weiterbilden.

Mit der im Sommer 2019 verabschiedeten Nationalen Weiterbildungsstrategie haben sich Bund, Länder, die Wirtschafts- und Sozialpartner*innen und die Bundesagentur für Arbeit zum Ziel bekannt, die Weiterbildungsbeteiligung zu steigern.

Ein Instrument um die Weiterbildungsbereitschaft zu erhöhen, ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen. Das war bisher bereits nach dem Bildungsurlaubsgesetz möglich. Dieses wurde seit September 2021 zum Bildungszeitgesetz novelliert und verfolgt insbesondere folgende Ziele:

  • Arbeitnehmeri*nnen konnten bisher für die berufliche und politische Weiterbildung freigestellt werden. Nun ist auch eine Freistellung zur Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten möglich. Damit wird das ehrenamtliche Engagement vieler Freiwilliger nachhaltig unterstützt. Ein wichtiges Signal im Jahr 2021, in dem Berlin die Rolle der europäischen Freiwilligen-Hauptstadt einnimmt.
  • Die Freistellungsansprüche der Berliner Arbeitnehmer*innen werden vereinheitlicht. So besteht nun unabhängig vom Alter ein Bildungszeitanspruch von fünf Bildungszeittagen pro Jahr.
  • Auszubildende konnten bisher nur für politische Bildung freigestellt werden. Sie werden jetzt gleichgestellt. Zukünftig ist für sie auch eine Freistellung für berufliche Weiterbildung und für die Qualifizierung zum Ehrenamt möglich.
  • Sowohl die Freistellungstellungsregelungen für Klein- und Kleinstbetriebe als auch das Antragsverfahren für Bildungsveranstalter werden vereinfacht.

Link zur Beschlussvorlage des Berliner Bildungszeitgesetz als PDF-Dokument (42 S.).

Ende September 2021 wurden entsprechende Ausführungsvorschriften über die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen nach dem Berliner Bildungszeitgesetz beschlossen. Diese Ausführungsvorschriften gelten als Grundlage, um die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen regeln. Sie beinhalten unter anderem folgende Regelungen: Negativkatalog nicht anerkennungsfähiger Bildungsveranstaltungen, Bereiche ehrenamtlicher Tätigkeit, Antragsverfahren inklusive der Anerkennungsmaßstäbe, der Anerkennung von Wiederholungsveranstaltungen und das Verfahren bei länderübergreifenden Regelungen. Die Ausführungsvorschriften sind bis dato noch nicht veröffentlicht.

Interessieren Sie sich für einen Bildungsurlaub bzw. für Bildungszeittage? Möchten Sie eine der gelisteten Weiterbildung besuchen?

Veranstaltungen können Sie derzeit weiterhin unter www.berlin.de/sen/arbeit/weiterbildung/bildungsurlaub/suche recherchieren. Suchen Sie weitere Unterstützung? Möchten Sie Ihren weiteren beruflichen Weg reflektieren? Dann nutzen Sie das kostenloses Beratungstelefon für Frauen zu Beruf, Bildung und Beschäftigung: Von Montag bis Freitag in der Zeit von 10:00-16:00 Uhr  unter der Telefonnummer 0800 45 40 299. Die Beratung ist vertraulich und unabhängig!
Sie können darüber auch einen kostenlosen Beratungstermin mit einer der Beratungsstellen des Netzwerks vereinbaren.