Rentenberatung: Mehr als ein Blick ins Versicherungskonto
Wer eine Rentenberatung in Anspruch nimmt, etwa bei der Deutschen Rentenversicherung, denkt oft nur an die Prüfung des Versicherungsverlaufs. Tatsächlich deckt die Beratung aber deutlich mehr ab. Diese Themen werden beleuchtet und analysiert:
Versicherungsverlauf und Lücken
Erziehungszeiten bei paralleler Berufstätigkeit
Besonders bei Eltern, die während der Kindererziehung gearbeitet haben, lohnt sich eine genaue Prüfung. Hier kann es zu Überschneidungen oder falschen Zuordnungen zwischen Erziehungs- und Beschäftigungszeiten kommen, die sich auf die Rentenhöhe auswirken.
Freiwillige Beiträge
Geprüft wird auch, ob sich freiwillige Beitragszahlungen lohnen, um Lücken zu schließen oder eine bestimmte Wartezeit, etwa 35 oder 45 Jahre, zu erreichen.
Versorgungsausgleich
Nach einer Scheidung lässt sich prüfen, ob der Versorgungsausgleich im Rentenkonto korrekt verbucht wurde.
Rentenhöhe
Rentenhochrechnung
Die Beratung zeigt, mit welcher Rentenhöhe realistisch zu rechnen ist, auf Basis der bisherigen Beitragsjahre und verschiedener Renteneintrittsszenarien.
Niedrige Rente und Grundrentenzuschlag
Bei Versicherten mit langjährig niedrigem Einkommen prüft die Beratung, welche Ausgleichsmöglichkeiten bestehen, etwa der Grundrentenzuschlag. Er greift erst ab 33 Jahren Grundrentenzeiten (396 Monate) und setzt voraus, dass das Einkommen in dieser Zeit unterdurchschnittlich, aber nicht zu niedrig war. Nicht alle rentenrechtlichen Zeiten zählen als Grundrentenzeit; reine Anrechnungszeiten bleiben oft außen vor.
Rentenbeginn
Renteneintritt und Abschläge
Geklärt werden der individuelle frühestmögliche Rentenbeginn, die persönliche Regelaltersgrenze und mögliche Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn (0,3 Prozent pro Monat). Geprüft werden auch die Voraussetzungen für die abschlagsfreie „Rente für besonders langjährig Versicherte“ nach 45 Versicherungsjahren (nach aktuellen Regeln).
Hinzuverdienst
Wer neben der Rente weiterarbeiten möchte, erfährt, was gilt. Bei Altersrenten gibt es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr, auch nicht bei vorgezogenen Altersrenten. Bei der Erwerbsminderungsrente spielt der Hinzuverdienst dagegen weiterhin eine Rolle.
Wenn die Gesundheit nicht mitspielt
Reha vor Rente
Bevor eine Erwerbsminderungsrente infrage kommt, gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“. Die Beratung klärt, ob zunächst eine medizinische oder berufliche Reha sinnvoller wäre.
Erwerbsminderungsrente
Die Beratung prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, etwa eine Wartezeit von fünf Jahren, davon mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung.
Absicherung der Familie
Hinterbliebenenrente
Besprochen werden Ansprüche auf Witwen-, Witwer- oder Waisenrente sowie die Anrechnung von eigenem Einkommen auf eine mögliche Hinterbliebenenrente.
Rentensplitting
Unter Ehepartnern kann das Rentensplitting als Alternative zur klassischen Witwen- oder Witwerrente besprochen werden.
Steuern
Steuerliche Aspekte
Die Beratung gibt einen grundlegenden Überblick zur Rentenbesteuerung, etwa zum Rentenfreibetrag und zum steuerpflichtigen Anteil je nach Renteneintrittsjahr.
Wichtig zu wissen
Eine Beratung der Deutschen Rentenversicherung oder ihrer Beauftragten deckt ausschließlich die gesetzliche Rente ab. Riester- und Rürup-Verträge sowie die betriebliche Altersvorsorge werden dort nicht geprüft. Dafür ist eine unabhängige Finanzberatung notwendig.
So kommen Sie zu einem Beratungstermin
Die Deutsche Rentenversicherung berät kostenfrei, persönlich vor Ort, telefonisch oder per Video. Einen Termin können Sie online ohne Registrierung buchen oder telefonisch am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800 vereinbaren (Mo bis Do 8 bis 19 Uhr, Fr 8 bis 15:30 Uhr). Wohnortnah helfen außerdem die ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und -berater, deren Service ebenfalls kostenfrei ist. Halten Sie Ihre Versicherungsnummer bereit, notieren Sie vorab Ihre Fragen und legen Sie Unterlagen zu Kindererziehungszeiten, Ausbildung oder Scheidung zurecht.
Rentenreformen im Blick
Die aktuelle Bundesregierung plant eine größere Rentenreform. Grundlage ist der Bericht der Alterssicherungskommission von Juni 2026 mit 33 Vorschlägen. Welche Regeln gelten und ab wann, ist offen, und es sind Übergangsfristen zu erwarten. Fragen Sie in der Beratung deshalb gezielt nach, wie sich geplante Änderungen auf Ihren Jahrgang auswirken könnten. Die Angaben in diesem Beitrag beziehen sich auf die derzeit geltende Rechtslage.