Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zählt alle nicht erwünschten sexualisierten Handlungen zur sexuellen Belästigung.
Frauen sind mit 24 Prozent deutlich häufiger betroffen als Männer (15 Prozent). Dabei sehen beide Geschlechter ähnliche Verhaltensweisen als Belästigung an – darunter unerwünschte Berührungen, sexualisierte Sprüche oder aufdringliche Blicke.
Folgen für Betriebe spürbar
In 13 Prozent der befragten Unternehmen (mit mind. 50 Mitarbeitenden) kam es zu Vorfällen – meist durch Beschäftigte, seltener durch Kund*innen oder Führungskräfte. Die Folgen reichen von sinkender Arbeitsmoral bis zu höheren Fehlzeiten und Fluktuation, was auch wirtschaftliche Schäden verursachen kann.
Wenig Vertrauen in betriebliche Maßnahmen
Zwei Drittel der Beschäftigten erwarten klare Reaktionen bei Belästigungsvorwürfen. Frauen zeigen jedoch weniger Vertrauen in die Wirksamkeit betrieblicher Gegenmaßnahmen als Männer. In der IAB-Studie wird betont, dass ein präventiver Umgang bedeutend ist – nicht nur für den Schutz der Beschäftigten, sondern auch für die langfristige Stabilität und Bindung im Betrieb.
Leitfaden "Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?"
Die Antidiskriminierungsstelle hat einen Leitfaden für Beschäftigte, Arbeitgeber und Betriebsräte herausgegeben. Dieser ist als PDF-Dokument verfügbar (2 MB, 56 S., barrierearm) oder als Broschüre bestellbar.