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Sozialschutzpaket II: Verbesserungen für Bezieher*innen von Kurzarbeiter- und von Arbeitslosengeld

Kind zuhause am Fenster

Bild: Med Ahabchane/Simedblack - Pixabay

Update: der Bundestag hat das Gesetz am 14.05.2020 verabschiedet und es wurde am 28.05.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlich.
Zudem hat das BMAS eine neue Corona-Informationswebsite veröffentlicht, auf der alle Corona-Maßnahmen zusammengestellt sind.



Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Abfederung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie (Sozialschutzpaket II) beschlossen. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden, ein Teil der Maßnahmen bedarf jedoch keiner solchen Zustimmung, sondern gilt sofort.

Unter anderem enthält der Gesetzesentwurf folgende Maßnahmen:

Verbesserte Bedingungen beim Kurzarbeitergeld

  • Das Kurzarbeitergeld wird für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat des Bezuges auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht, längstens bis 31. Dezember 2020.
  •  Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit werden ab dem 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.

 

Verlängerung der Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld

Das Arbeitslosengeld wird für diejenigen um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2020 enden würde.

Link zum Gesetzesentwurf als PDF-Download