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Gesetze - Das ändert sich im Jahr 2023

Höhere Beitrage bei Arbeitslosen- und Krankenversicherung, Auszubildende bekommen mehr Geld, Neue Verdienstgrenze bei Midijobs, Höheres Wohngeld für mehr Menschen uvm.

Gruppe von Menschen

Foto: Tania Van den Berghen - Pixabay

Zum Jahreswechsel haben sich einige Gesetze geändert.

Hier eine Auswahl:

  • Höhere Beitrage bei Arbeitslosen- und Krankenversicherung

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung steigt von 2,4 auf 2,6 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts. Der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung von durchschnittlich 1,3 auf 1,6 Prozent. Erwartet wird, dass auch die Pflegeversicherung im Laufe des Jahres 2023 teurer wird.

  • Home-Office-Pauschale

Die Home-Office-Pauschale wurde verstetigt und erhöht. Statt wie bislang 5 Euro pro Arbeitstag (bei maximal 120 Arbeitstagen im Jahr) gbt es 2023 6 Euro pro Tag für insgesamt 210 Tage. Maximal möglich sind also über 1.260 Euro Home-Office-Pauschale. Die Home-Office-Pauschale muss allerdings mit der Werbungskostenpauschale verrechnet werden.

  • Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung steigt auf 7.300 Euro monatlich (bisher 7.050 Euro) im Westen und 7.100 Euro (bisher 6.750 Euro) monatlich im Osten.

  • Zuschlag bei Kinderzuschlag und Kindergeld

Das Kindergeld wird 2023 auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind angehoben. Mit dem Kinderzuschlag werden Alleinerziehende und Familien mit kleinen Einkommen unterstützt, er wurde angehoben.

  • Rentner*innen dürfen jetzt unbegrenzt hinzuverdienen

Wegen des Arbeitskräftemangels sind jetzt weitere Hinzuverdienstgrenzen weggefallen. Wie die Bezieher*innen der Regelaltersrente, die schon seit 2017 unbegrenzt dazuverdiene dürfen, gilt dies nun auch für Frühverrentete. Das erzielte Einkommen wird nicht mehr angerechnet.

Auch die Hinzuverdienstgrenzen für Menschen mit Erwerbungsminderungsrente (EMi) wurden ausgeweitet: Mit voller EMi-Rente dürfen bis zu 17.823,75 Euro jährlich anrechnungsfrei hinzuverdient werden - jedoch nicht mehr als drei Stunden täglich gearbeitet werden. Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente liegt die Grenze bei 35.647,50 Euro jährlich und maximal 6 Stunden Arbeit täglich.

  • Digitale Rentenübersicht

Die Deutsche Rentenversicherung verschickt jährlich allen ab 27 Jahren einen Brief mit der Angaben der Höhe der erwartende Rente. Dieses Jahr läuft der Testbetrieb fürs noch von de Vorgängerregierung initiierte Rentenportal an und die „Digitale Rentenübersicht“ kommt. Diese können interessierte Bürger probeweise nutzen. Der Regelbetrieb beginnt dann 2024,

  • Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Seit Januar müssen Beschäftigte keinen „Gelben Schein“ mit ihrer Krankschreibung mehr an den Arbeitgebenden schicken. Sie müssen aber witerhin mitteilen, dass sie arbeitsunfähig sind und wie lange dies voraussichtlich anhalten wird. De Krankheitsdaten werden dann bei der Krankenversicherung elektronisch abgerufen.

  • Auszubildende bekommen mehr Geld

Die Mindestausbildungsvergütung steigt von 585 Euro auf 620 Euro für Ausbildungen, die 2023 begonnen werden. Im 2. Lehrjahr steigt die Mindestvergütung um 18 Prozent und im 3. Lehrjahr um 35 Prozent (gegenüber dem 1. Ausbildungsjahr).

  • Neue Verdienstgrenze bei Midijobs

Midijobber also Beschäftigte im sogenannten Übergangsbereich dürfen im neuen Jahr nun bis zu 2.000 Euro verdienen, ohne dass sie die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.

  • Meldestelle für Whistleblower

Unternehmen ab 250 Mitarbeiter*innen und Finanzdienstleister sogar unabhängig von der Anzahl der Angestelten müssen seit neuem eine Meldestelle für Whistleblower eingerichtet haben. Hier können Angestellte Hinweise auf Rechtsverstöße melden können – etwa im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz, Mindestlohn, Geldwäsche oder zu Qualitäts- und Sicherheitsstandards.

  • Neue Grundsicherung kommt mit dem Bürgergeld

Zunächst steigt der Regelsatz für Menschen in der Grundsicherung um 53 auf 502 Euro. Auch Lebenspartner*innen und Kinder sollen mehr Geld erhalten. Die Freibeträge auf Einkommen steigen. Zudem soll ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro bei Aufnahme von abschlussbezogenen Weiterbildungen eingeführt werden. Weitere Änderungen vor allem zur arbeitsmarktpolitischen Bedeutung entnehmen Sie bitte unserem Extra-Artikel zum neuen "Bürgergeld" (siehe unten).

  • Höheres Wohngeld für mehr Menschen

Das Wohngeld wurde ab dem 1. Januar 2023 deutlich erhöht, und zwar um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat. Es soll nun auch deutlich mehr Menschen zur Verfügung stehen. Ob Sie Wohngeld bekommen und wie viel, hängt von Einkommen, Miete und dem Wohnort ab. Wohngeld wird bei der Wohnort-Gemeinde bzw. dem Bezirk beantragt.