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UPDATES: Grundsicherung für Solo-Selbständige als Rettungsanker mit erleichtertem Zugang

UPDATE vom 02.03.2022
Aufgrund der anhaltenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie wurde beschlossen, den vereinfachten Zugang zu den Grundsicherungssystemen über den 31. März bis 31. Dezember 2022 zu verlängern.
Link zur Pressemitteilung

UPDATE vom 23.02.2021
Am 03.02.2021 wurde beschlossen, den erleichterten Zugang in die Grundsicherungssysteme bis zum 31.12.2021 zu verlängern.
Darüber hinaus erhalten erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 150 Euro je Person für das erste Halbjahr 2021.

UPDATE vom 06.11.2020
Die Regelungen zum vereinfachten Zugang zu den Grundsicherungssystemen wurden über das Jahresende hinaus bis zum 31. März 2021 verlängert. Die dafür erforderliche gesetzliche Regelung ist vom Deutschen Bundestag am 5. November in 2./3. Lesung beschlossen worden.

UPDATE vom 09.09.2020
Aufgrund der anhaltenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie wurden die im unteren Beitarg beschriebenen Erleichterungen bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Dies beinhaltet die befristete Einschränkung der Vermögensprüfung, die befristete Anerkennung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Vereinfachungen bei der Bewilligung vorläufiger Leistungen. siehe Pressemitteilung vom BMAS.
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Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (allgemein bekannt als „Hartz IV“) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sichert den Lebensunterhalt, wenn keine vorrangigen Hilfen greifen.

Im März 2020, noch vor der Corona-Krise, bezogen bereits 69.000 Selbstständige Arbeitslosengeld 2, kurz ALG 2. Meist erhielten sie so genanntes „aufstockendes Arbeitslosengeld 2“. Sie hatten also weiterhin Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, die allerdings für ihren Lebensunterhalt nicht ausreichten. Zusätzlich bezogen sie ALG 2. In der derzeitigen Krise haben möglicherweise zehnmal so viele Selbstständige Anspruch.

Arbeitslosengeld 2 ist keine Versicherungsleistung

Sie müssen also keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, um diese Leistung zu bekommen. Sie müssen auch nicht arbeitslos sein – obwohl die Bezeichnung „Arbeitslosengeld 2“ darauf hindeutet. Es reicht, dass Sie noch nicht im Rentenalter sowie arbeitsfähig und bedürftig sind.

Das Arbeitslosengeld 2 (ALG 2 ) gibt es in der Regel nur unter strengen Bedingungen und vor allem für Selbstständige nur mit bürokratischen Verrenkungen. ABER: Diese sozialstaatliche Auffangmaßnahme gibt es für alle, wenn es schlecht läuft. Es soll niemand aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Krise in existenzielle Not geraten.

Sozialschutzpaket erleichtert Zugang zu Grundsicherungsleistungen im beschränkten Zeitraum

Wenn Sie als Selbstständige (oder Arbeitnehmerin) jetzt einen ALG 2-Antrag stellen, gilt das vereinfachte Verfahren nach dem neuen § 67 SGB II. Dieser erleichterte Zugang gilt bis Ende Juni.

Voraussetzungen und Bedingungen:

  • Für neue Anträge gilt, dass Vermögen für die Dauer von sechs Monaten nicht berücksichtigt wird, sofern es nicht „erheblich“ ist. Erhebliches Vermögen sind 60.000 € für für  Antragsteller*innen plus 30.000 € pro weiteres Haushaltsmitglied.
  • Die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für die Dauer von sechs Monaten gelten als angemessen. Es ist davon auszugehen, dass im Nachhinein das Vermögen geprüft wird.
  • Über den Anspruch ist vorläufig – ohne Ermessen – stets für sechs Monate zu entscheiden ist, eine Verkürzung ist nicht zulässig.
  • Die Prüfung der Bedarfsgemeinschaft bleibt (für alle betroffenen Erwerbstätigen) jedoch bestehen.

Gezahlt wird die Grundsicherung (ALG 2) maximal rückwirkend zum Anfang des laufenden Monats.

Sie können diese Leistung derzeit vereinfacht online beantragen: der Antrag umfasst 5 Seiten. Ist dieser gestellt, ist das ALG 2 bereits für den kompletten laufenden Monat gesichert. Anschließend müssen nallerdings och viele weitere Papiere ausgefüllt werden.

Weiterführende Informationen

Die Bundesagentur hat FAQ und ein Erklärvideo sowie Links zu Antragsformularen auf einer aktuellen Seite zusammengestellt.

Eine sehr gute Kurzübersicht "Wie Selbstständige jetzt ALG 2 beantragen" gibt es unter ihre-vorsorge.de .

Wenn Sie sich tiefer in die Materie 'ALG 2 für Selbstständige' einarbeiten wollen, finden Sie alle Informationen aktuell und übersichtlich in der verdi-Broschüre "Grundsicherung in Corona-Zeiten" (PDF-Download).