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Neues Berliner Corona-Hilfsprogramm gestartet

Fotografin mit Maske

Foto: Engin Akyurt

Berliner Senat stockt Hilfen für Soloselbstständige und kleine Unternehmen bis 5 Beschäftigte auf

Der Senat hat ein weiteres Programm aufgelegt, um Soloselbstständigen und kleinen Unternehmen den Wiedereinstieg in existenzsichernde Arbeit zu erleichtern.

Seit 17. Mai, können zunächst Soloselbstständige online einen Antrag auf Zuschüsse im Rahmen des Programms „Neustarthilfe Berlin“ bei der Investitionsbank Berlin (IBB) stellen. Ab 25. Mai können dann Kleinstunternehmen die Förderung beantragen. Das Programm endet am 30. September.

Das Landesprogramm ist eine Ergänzung zur bestehenden Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III des Bundes. Grundsätzlich gelten die Bedingungen der Neustarthilfe Bund.

Antragsberechtigt sind Berliner Soloselbständige, die zuvor die Neustarthilfe Bund erhalten haben, deren dort erhaltener Zuschuss weniger als 7500 EUR beträgt. Die Selbständigkeit muss im Hauptberuf ausgeübt werden..

Der bewilligte Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Mit diesem Zuschuss soll die berufliche bzw. unternehmerische Existenz der Soloselbstständigen im Zeitraum von Januar bis Juni 2021 gesichert werden. Die Höhe richtet sich nach dem erhaltenen Zuschuss der Neustarthilfe des Bundes - max. 7.500 Euro.

Auch mit dem ab Pfingsten einsetzenden Programm „Neustarthilfe Berlin für KMU“ wird auf ein Bundesprogramm aufgesetzt - auf die Überbrückungshilfe III des Bundes. Dessen Förderbedingungen sind zu beachten. Antragsberechtigt für die Neustarthilfe Berlin sind demnach Berliner Kleinstunternehmen, die einen gewerbesteuerpflichtig bei einem Berliner Finanzamt gemeldeten Haupt- oder Betriebssitz haben und die bis zu fünf Mitarbeitende beschäftigen.

Link zur Website der IBB - Programm Neustarthilfe