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Änderungen beim Elterngeld ab 2013

Mit dem Ziel, die Antragstellung des Elterngeldes zu erleichtern und die Auszahlung zu beschleunigen, sind einige Änderungen beim Elterngeld beschlossen worden und zum Jahresbeginn in Kraft getreten.

Die Änderungen haben auch zur Folge, dass einige Eltern im Vergleich zum Vorjahr weniger Geld bekommen. Denn anders als bisher wird das Bruttoeinkommen als Berechnungsgrundlage herangezogen. Von diesem werden Pauschalbeiträge für Sozialversicherung, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag abgezogen. Unter diesen Umständen beeinflusst die Lohnsteuerklasse die Höhe des Ergebnisses. Ein strategischer Wechsel (muss mindestens 7 Monate vor der Geburt des Kindes wirksam sein) kann daher entscheidend sein für die Höhe des Elterngeldes. 

Mehr Informationen erhalten Sie im Familienportal des BMFSFJ

Das eigentliche Ziel, die Antragstellung zu vereinfachen und die Auszahlung zu beschleunigen, wird zwar mit der Änderung des Elterngeldes ab 2013 erfüllt, jedoch müssen Eltern, deren Kinder ab dem 01.01.2013 geboren werden, finanzielle Einbußen in Kauf nehmen, die sich sogar auf über 100 Euro monatlich belaufen können. Quelle: www.kindergeld.info/elterngeld/elterngeld-2013.htmlDas eigentliche Ziel, die Antragstellung zu vereinfachen und die Auszahlung zu beschleunigen, wird zwar mit der Änderung des Elterngeldes ab 2013 erfüllt, jedoch müssen Eltern, deren Kinder ab dem 01.01.2013 geboren werden, finanzielle Einbußen in Kauf nehmen, die sich sogar auf über 100 Euro monatlich belaufen können. (Quelle: www.kindergeld.info/elterngeld/elterngeld-2013.html)