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Änderungen beim Elterngeld seit 1. April 2024

Elterngeld ist eine staatliche finanzielle Leistung: Es soll Eltern ermöglichen, sich Zeit für ihre Kinder nach der Geburt zu nehmen. Die Höhe des Elterngelds richtet sich nach dem Einkommen vor der Geburt und dem Wegfall von Einkommen danach.

Bild eines spielenden Babys

Foto: ParentiPacek - Pixabay

Elterngeld als Ersatzleistung für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes (teilweise) zuhause bleiben

Elterngeld steht Elternteilen oder Eltern zu, die nach der Geburt ihres Kindes zuhause bleiben oder nur teilweise wieder in das Berufsleben einsteigen. Es können alle Mütter und Väter erhalten, die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und mit ihrem Kind in einem Haushalt leben. Auch Alleinerziehende, Pflege- oder Adoptiveltern haben einen Anspruch auf die finanzielle Unterstützung.

Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14 Monate zu. Die Monate können sie frei untereinander aufteilen, ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen.

Elterngeld gibt es in drei Varianten

  • Basis-Elterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus
     

Einen Antrag auf Elterngeld können Sie erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen. Ein Anspruch auf Basis-Elterngeld besteht nur während der ersten 14 Lebensmonaten des Kindes. Nach den 14 Lebensmonaten können Eltern dann nur noch ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus beantragen.

Berechnung

Das Basis-Elterngeld liegt der Regel bei höchstens 65 Prozent des monatlichen Durchschnittseinkommens (Netto) der elterngeldbeziehenden Person vor der Geburt des Kindes oder dem Beginn des Mutterschutzes. Maximal gibt es monatlich 1.800 Euro. Geringverdiener*innen mit einem Durchschnittseinkommen unter 1.240 Euro können jedoch schrittweise höhere Sätze - damit auch bis zu 100 Prozent beziehen. Nicht erwerbstätige Eltern erhalten das Minimum von 300 Euro. 

Neue Regelungen: Niedrigere Einkommensgrenzen, Einschränkungen beim gemeinsamen Bezug

Für Geburten oder Adoptionen ab dem 1. April 2024 wurden für die Bewilligung von Elterngeld die Einkommens­grenze auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen für Paare und Alleinerziehende gesenkt. Ab dem 1. April 2025 sinkt sie weiter auf 175.000 Euro. 

HInzu kommt, dass seit Neuem beide Elternteile nur noch maximal für einen Monat gleichzeitig Elterngeld beziehen können - und dies auch nur in den ersten zwölf Lebensmonaten des Kindes. Die neue Regelung gilt nicht bei Frühchen,  Zwillingen oder Mehrlingsgeburten. Auch nicht für Eltern von neu geborenen Kindern mit Behinderung und Geschwisterkindern mit Behinderung, für die ein Geschwisterbonus bezogen wird. 

Wer bezieht aktuell Elterngeld?

Laut www.statista.com betrug die Höhe des Elterngeldes im Jahr 2022 monatlich 924 Euro. Von den 1,8 Millionen Elterngeld-Bezieher*innen waren 1,3 Millionen Frauen. Obwohl der Väteranteil in den letzten Jahren etwas gestiegen ist, beziehen immer noch viel weniger Väter Elterngeld als Mütter. Auch die durchschnittliche Bezugsdauer war mit 3,6 Monaten bei Vätern deutlich geringer als bei Müttern mit 14,6 Monaten.

Mehr Informationen und Beratung

Auf der Website des Bundesministerium für Familie,Senioren, Frauen und Jugend erhalten Sie grundlegende Infos zum Elterngeld. Mit dem digitalen Elterngeldrechner können Sie Ihren Anspruch berechnen.

Das Land Berlin informiert auf seinem sogenannten Familien-Portal unter www.berlin.de/familie.

Die Website "Elternzeit Berlin"  mit umfangreichen Infos - ein Angebot unseres Netzwerkpartner-Projekts KOBRA . Die KOBRA-Fachstelle für Vereinbarkeit versteht sich als Partnerin von Unternehmen und Erwerbstätigen gleichermaßen, um die Vereinbarkeit von Pflege/Familie und Beruf umzusetzen. Die Beratungsangebote bei KOBRA informieren Sie über die gesetzlichen Regelungen zur Elternzeit und zum Elterngeld und über Ihre Möglichkeiten, variable und individuelle Lösungen zu entwickeln. Dazu werden verschiedene Beratungsformate wie Kurz-, Paar- und Gruppenberatungen für (werdende) Eltern angeboten.

Haben Sie konkrete, individuelle Fragen zum Elterngeld und zur Elternzeit oder suchen Sie eine Beratung dazu?

Rufen Sie KOBRA dienstags von 14:00 -15:30 Uhr unter 030 – 69 59 23 30 für eine telefonische Kurzberatung an; für einstündige Beratungstermine per Telefon oder Video donnerstags von 15:00-17:00 Uhr unter 030 - 69 59 23 0.